Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.01.2021
Die Sitzung fand gemäß § 37a Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. § 3a unserer Hauptsatzung aus Gründen des Seuchenschutzes (Corona-Pandemie) ohne persönliche Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder im Sitzungsraum in digitaler Form statt.
Eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton erfolgte in die Festhalle, welche während dem öffentlichen Sitzungsteil öffentlich zugänglich war.
Haushaltsplan 2021
Beratung und Verabschiedung Haushaltsplan 2021
Nach § 79 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist gemäß § 80 GemO Teil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist nach Maßgabe der Gemeindeordnung und der aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Vorschriften für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Ergebnishaushalt:
Nach der ab dem Haushaltsjahr 2020 für unsere Gemeinde geltenden Regelung soll das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ausgeglichen werden (§ 80 Abs. 2 Satz 2 GemO). Die Abschreibungen und Rückstellungszuführungen sollen über ordentliche Erträge erwirtschaftet werden. Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2021 weist ein ordentliches Ergebnis von -533.000 € aus. Das bedeutet, dass 533.000 € an Abschreibungen mit dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit nicht erwirtschaftet werden können. Seine Begründung findet dies insbesondere in dem erheblichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen und dem niedrigeren Gemeindeanteils an der Einkommensteuer aufgrund der Corona-Pandemie.
Finanzhaushalt:
Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit haben ein Volumen in Höhe von 8.265.650 €, die Auszahlungen in Höhe von 8.081.300 €. Daraus ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 184.350 €, was der früheren Zuführungsrate entspricht. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 741.500 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.474.900 €, sodass ein veranschlagter Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 2.733.400 € aus Investitionen vorliegt. Zuzüglich der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit, sprich die Tilgung von Krediten, in Höhe von 130.500 €, verringert sich der Finanzierungsmittelbestand im Jahr 2020, sprich die Kassenmittel, um 2.679.550 € auf 758.778 €. Der Schuldenstand der Gemeinde Dauchingen sinkt im Jahr 2021 von 2.385.773,87 € auf 2.255.309,00 €.
Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgestellten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2021 einschließlich der Anlagen sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm zugestimmt.
Astrid-Lindgren-Schule
Umbau der ehemaligen Lehrküche in eine Mensa
Seit dem Wegfall der weiterführenden Schulklassen wird die Schulküche im östlichen Teil des Erdgeschosses des Altbaus nicht mehr benötigt. Es ist auch nicht absehbar, dass die Schulküche zu Lehrzwecken im Rahmen des Grundschulbetriebs benötigt wird. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie haben die Grundschüler im Rahmen der Ganztags- und Kernzeitbetreuung in der Mensa des Familienzentrums St. Franziskus ihr Mittagessen eingenommen. Aufgrund der stetig steigenden Essenszahlen des Familienzentrums ist es zunehmend schwieriger geworden, aller die in Schichten aufgeteilten Gruppen im Rahmen der üblichen Essenszeiten unterzubringen. Zwischen dem 1. Lockdown und dem 2. Lockdown wurde die ehemalige Schulküche zur Einnahme des Mittagessens durch die Grundschüler genutzt. Dies hat sich sehr bewährt. Neben der völlig freien Wahl der Essenszeit geht auch keine Zeit für den Hin- und Rückweg verloren.
Im Hinblick auf den bereits beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesgrundschulplatz in den kommenden Jahren soll die ehemalige Schulküche zu einer Mensa mit der maximal möglichen Platzzahl von 54 Plätzen umgebaut werden. Der vom Büro Tepass erarbeitete Entwurf wurde sowohl mit der Schulleitung als auch Anfang Dezember mit dem Fachamt für Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt abgestimmt. Beteiligt wurde ebenso die Projektleitung der Ganztagesbetreuung. Frau Tepass hat an der digitalen Sitzung teilgenommen und die Planung vorgestellt. Die Kostenschätzung für den Umbau beträgt brutto 65.189,92 €. Hinzu kommen 33 Stühle und neun Tische für insgesamt ca. 3.500 € sowie zwei Küchengeräte („Erwärmer“ und Industriespülmaschine). Vorgesehen ist, Mitte Juli mit den Arbeiten zu beginnen, um dann pünktlich zum neuen Schuljahr Mitte September die neue Mensa in Betrieb nehmen zu können.
Der Gemeinderat hat dem vorgestellten Umbau der ehemaligen Schulküche in eine Mensa an der Astrid-Lindgren-Schule einstimmig zugestimmt.
Notwasserversorgungsvertrag zwischen der Gemeinde Dauchingen und der Gemeinde Niedereschach
Unter dem Vorbehalt einer finanziellen Förderung durch das Land Baden-Württemberg würden die Gemeinden Niedereschach und Dauchingen ihre Wasserleitungen im Bereich Längental zusammenführen. Dann könnte im Krisenfall (Trockenheit, Naturereignisse, Unfälle, Brandereignisse, Sanierungsmaßnahmen) für einen vorübergehenden Zeitraum eine gegenseitige Versorgung mit Trinkwasser erfolgen.
Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Vertrag einstimmig zugestimmt.
Baugesuche
Abbruch Garage und Neubau Carport 2117/4 und 2117/5, Neue Str. 27, Dauchingen
Geplant ist der Abbruch einer Metallgarage mit anschließendem Neubau eines Carports für die Unterbringung eines Wohnwagens und PKWs. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf Gstanden“. Die Stellfläche befindet sich wie die zuvor abgebrochene Metallgarage außerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Stellfläche. Erforderlich sind gemäß der Planung folgende Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes:
die Errichtung eines Carports außerhalb ausgewiesener Stellflächen, die Überschreitung der einfahrtseitigen Traufhöhe um 0,58 m (zulässig sind 2,70 m, geplant sind 3,28 m), Überschreitung der Dachneigung um 12° (zulässig sind 3°, geplant sind 15°) und Errichtung des Carports in Holzkonstruktion (gemäß Bebauungsplan sind Holzgaragen unzulässig).
In diesem Baugebiet wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Garagen außerhalb ausgewiesener Stellflächen und Überschreitungen der Traufhöhen bis zu 0,70 m befreit.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Enthaltung durch Gemeinderat Gönner und einer Gegenstimme durch Gemeinderat Haffa das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt und den dargestellten Befreiungen von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Spenden/Zuwendungen
Von verschiedenen Spendern wurden für das Projekt „Schule Afrika“ in Gambia insgesamt 820,00 € gespendet. Die Gemeinde Dauchingen erhielt in Form einer Sachspende Händedesinfektionsmittel im Wert von 492,66 €. Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spenden in Höhe von 1.312,66 € beschlossen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung ebenfalls digital statt.