Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Bei Ihnen ist der Strahlenschutzverantwortliche eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft und das vertretungsberechtigte Organ besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, aus mehreren Mitgliedern oder es sind, wie bei sonstigen Personenvereinigungen, mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden.

Dann müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Sie müssen der zuständigen Behörde außerdem mitteilen, wenn sich diese Zuordnung ändert.

Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt jedoch bestehen.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Der Strahlenschutzverantwortliche ist eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft.
  • Für die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart OB)
  • bei einer ärztlich approbierten Person Kopie der gültigen Approbationsurkunde
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister oder einem sonstigen Register

Kosten

in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 69 Absatz 2 Strahlenschutzverantwortlicher

Freigabevermerk

06.12.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg