Gemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses hat ihren Sitz bei der Stadt Villingen-Schwenningen und übernimmt als zentraler Ansprechpartner die Aufgaben aus den Stadtteilen und Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St.Georgen, Tuningen, Unterkirnach und Villingen-Schwenningen.
- Erfassung von notariellen Kaufverträgen in die Kaufpreissammlung, Führung der Kaufpreissammlung
- Anonymisierte Auswertung von notariellen Kaufverträgen sowie Ableitung von wertrelevanten Daten (Bsp. Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwert-, und Vergleichsfaktoren)
- Erstellung eines Grundstückmarktberichtes anhand ermittelter Daten und Faktoren
- Ableiten von Bodenrichtwerten anhand ausgewerteter Kaufverträge und ermittelter Faktoren, Pflege und Fortführung der Bodenrichtwertkarte
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten/unbebauten Grundstücken unter Berücksichtigung vorhandener Rechte/Belastungen und sonstigen wertbeeinflussenden Faktoren
- Erteilung von Auskünften an Berechtigte
- Aufbereitung und Bereitstellung statistischer Daten an übergeordnete Institutionen (Bsp. statistisches Landesamt, statistisches Bundesamt, LGL-Baden-Württemberg Gewos, usw.)
- Gutachterliche Stellungnahmen und Beratungen im Immobilienmarktbereich
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite:
Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021, unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter:
einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen per E-Mail:
zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zur Verfügung.
Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.
Städtebauliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022: Link zur digitalen Karte:
Grundsteuerliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022: Link zum Portal: