Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Architektenliste - Eintragung beantragen

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.

Wenn Sie freiberuflich und nicht baugewerblich tätig sind, können Sie nach der Eintragung die Berufsbezeichnung

  • "freier Architekt" oder "freie Architektin",
  • "freier Innenarchitekt" oder "freie Innenarchitektin",
  • "freier Landschaftsarchitekt" oder "freie Landschaftsarchitektin",
  • "freier Stadtplaner" oder "freie Stadtplanerin"

führen.

Zuständige Stelle

für die Führung der Architektenliste: die Architektenkammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In die Architektenliste Baden-Württemberg trägt die zuständige Stelle ein, wer

  • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg hat oder in Baden-Württemberg überwiegend beschäftigt ist und
  • die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz besitzt.

Hinweis: Angehörige der EU-/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können vorübergehend Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur erbringen. Sie müssen dies der Architektenkammer anzeigen und entsprechende Nachweise vorlegen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Eintragung schriftlich bei der Architektenkammer.

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • akademische Grade
  • Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
  • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
  • Tätigkeitsart (frei, angestellt, beamtet, baugewerblich)

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, werden Sie in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.

Entspricht die zuständige Stelle Ihrem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnisse, Diplome, sonstige Befähigungsnachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit
  • Tätigkeitsnachweise über nach Abschluss der Berufsausbildung ausgeübte praktische Tätigkeiten
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)
  • Meldebestätigung
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
    • Lebenslauf
    • Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen
    • Planungs- und sonstige Unterlagen, nach denen die Befähigung der antragstellenden Person beurteilt werden kann
    • Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers

Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Ausbildungsabschluss). Daher kann die Architektenkammer im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise zum Antrag..

Kosten

je nach Eintragungsvoraussetzungen

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.