Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Extremismus- und Kriminalprävention – Datenbank nutzen

Sie können

  • sich informieren, was im Land Baden-Württemberg getan wird,
  • Impulse für eigene Ideen bekommen und
  • nach Referentinnen und Referenten für Fortbildungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen recherchieren.

Die eingerichtete Datenbank befindet sich im permanenten Aufbau und lebt von ihrer Vielfalt. Sollten Sie ein Projekt oder sich als Referent dort bewerben wollen, tragen Sie sich ein. Finden Sie keine passende Referentin oder keinen passenden Referenten oder haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle telefonisch.

Die Datenbank ist ein Projekt des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) und der Gemeinsamen Zentralstelle Kommunalen Kriminalprävention (GeZ KKP).

Zuständige Stelle

Das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie suchen Informationen oder möchten ein Projekt im entsprechenden Themenbereich bewerben oder sich als Referentin oder Referent zur Verfügung stellen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie sich als Referentin/Referent oder Ihr Projekt eintragen möchten:
    • Registrieren Sie sich auf www.praeventionsdatenbank-bw.de
    • Anschließend schaltet Sie die zuständige Stelle frei. Sie erhalten eine entsprechende Nachricht.
    • Sie können eintragen, wofür Sie werben wollen.
    • Dieser Eintrag wird geprüft um ihn dann zu veröffentlichen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht
  • Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten per Mail an: konex@im.bwl.de veranlassen.

Fristen

nn

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

  • Nutzung der Datenbank und Registrierung: Keine
  • Bei der Buchung von Referentinnen oder Referenten können Kosten entstehen.Informieren Sie sich bei der/dem jeweiligen Referentin/Referenten.

Bearbeitungsdauer

  • Freischaltung der Registrierung: 5 Werktagen
  • Freischaltung Ihres Beitrags: 10 Werktagen

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

07.07.2023 Innenministerium Baden-Württemberg