Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Taxen,
Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr,
Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen,
Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.
Die Erlaubnis wird für die jeweilige Beförderungsart erteilt. Eine bestehende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann um weitere Beförderungsarten erweitert werden.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
Führerscheinstelle ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr
gültiger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Mindestalter: 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen oder Verkehrsverstöße vorliegen
Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr. Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. . Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
Nachweis einer Schulung in Erster Hilfe: nur bei Krankenwagen
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre). Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
einem Augenarzt oder einer Augenärztin
einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
ärztliche Eignungsbescheinigung. Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
leistungspsychologisches Gutachten. In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
Belastbarkeit
Reaktionsfähigkeit
Orientierungsfähigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Kosten
Erweiterung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: EUR 43,90
Weitere Kosten entstehen für die
Beantragung des Führungszeugnisses sowie
erforderlichen Eignungsnachweise und
ärztlichen Untersuchungen.
Hinweise
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.