Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ingenieurversorgung - Mitgliedschaft anmelden

Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Ingenieure in Baden-Württemberg.

Das Versorgungswerk gewährt Ihnen als Mitglied sowie Ihren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersruhegeld
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung

Hinweis: Darüber hinaus kann Ihnen das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen gewähren, wenn die Kosten anders nicht gedeckt sind.

Sie müssen monatliche Regelpflichtbeiträge leisten, solange Sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Für Selbständige beträgt der Regelbeitrag 18 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. In folgenden Fällen können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen:

  • Ihr Einkommen erreicht die Beitragsbemessungsgrenze nicht: Der ermäßigte Beitrag beträgt 18 Prozent des Jahresberufseinkommens, mindestens aber ein Viertel des Regelbeitrags.
  • In den ersten fünf Jahren der Teilnahme können Sie den Beitrag bis zur Hälfte ermäßigen lassen - jedoch nur bis zur Höhe von einem Viertel des Regelbeitrags.

Wenn Sie von der Versicherungspflicht für Angestellte zugunsten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit sind, zahlen Sie mindestens den Betrag, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten müssten.

Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten.

Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Ingenieurversorgung Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg verpflichtet.

Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Teilnahme am Versorgungswerk beginnen würde, 45 Jahre oder älter oder
  • zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig sind oder
  • eigene Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben.

Verfahrensablauf

Sobald Sie Mitglied der Kammer sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Eine vorherige Anmeldung durch die Mitglieder ist nicht erforderlich.

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk oder Sie können es im Internet herunterladen. Schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.

Fristen

  • für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
  • für einen möglichen Ermäßigungsantrag: innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen
  • Darüber hinaus sind in der Satzung des Versorgungswerks weitere Fristen geregelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger die Berechnung des Beitrags nach dem Jahresberufseinkommen beantragen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.06.2019 freigegeben.