Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Apothekerin oder Apotheker in Baden-Württemberg müssen Sie Mitglied in der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sein.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
  • deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Zuständige Stelle

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen

  • als Apothekerin oder Apotheker bestallt (berufen) oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder
  • wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Wenn Sie die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung besitzen, sind Sie für die Dauer der in Baden-Württemberg gültigen Berufserlaubnis Kammermitglied.

Verfahrensablauf

Sie können sich auf der Internetseite der Landesapothekerkammer anmelden. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie danach per Post an die schicken.

Alternativ können Sie sich auch schriftlich anmelden. Den Meldebogen dafür können Sie bei der Landesapothekerkammer anfordern.

Fristen

  • Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
  • Einschicken der erforderlichen Unterlagen nach der Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Dokumente beilegen oder sie bei elektronischer Anmeldung nachreichen:

  • Approbation/Berufserlaubnis
  • wenn die Approbations-/Berufserlaubnisurkunde auf den Geburtsnamen bzw. auf den früheren Namen ausgestellt ist: Eheurkunde/Namensänderungsurkunde
  • Promotionsurkunde
  • Nachweise über Weiterbildungen

Sie müssen die Approbations-/Berufserlaubnisurkunde als amtlich beglaubigte Kopie einreichen, die nicht älter als drei Monate ist, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresgrundbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    Beitragsbemessungsgrundlage können sowohl die Berufseinnahmen als auch der Umfang der beruflichen Tätigkeit sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.

Neben dem Grundbeitrag müssen folgende Personen eine weitere Umlage bezahlen:

  • Betriebserlaubnisinhaberinnen und -inhaber,
  • Pächterinnen und Pächter und
  • Verwalterinnen und Verwalter

von öffentlichen Apotheken und dazugehörigen Filialen. Diese richtet sich nach den im vorhergegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätzen ohne Mehrwertsteuer.

Bearbeitungsdauer

Zirka 14 Tage, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Hinweise

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Wenn Sie sich in Baden-Württemberg in der praktischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker befinden (Pharmazeuten im Praktikum), können Sie während der Ausbildung freiwilliges Mitglied werden.

Freigabevermerk

25.03.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg