Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Musterfeststellungsklage - sich anschließen

  • Musterklage in Massefällen von Verbraucheransprüchen gegenüber Unternehmen
  • Ziel: gebündelte Klärung zentraler Tatsachen und Rechtsfragen .
  • Anschluss erfolgt durch Anmeldung im Klageregister. Das verbindet die Ansprüche der einzelnen Geschädigten mit der Musterfeststellungsklage.
  • Entscheidung im Musterverfahren ist bindend für alle angeschlossenen Ansprüche.

Zuständige Stelle

Das Bundesamt für Justiz - Klageregister für Musterfeststellungsklagen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Feststellungsziele im Muster- und Individualverfahren müssen gleich sein.

Das heißt, Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage das Gericht prüft.

Verfahrensablauf

  • Öffnen Sie die öffentlichen Bekanntmachungen im Klageregister des BfJ
  • Klicken Sie auf das für Sie passende Musterverfahren.
  • Klicken Sie auf "Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme)"
  • Füllen Sie das "Formular zur Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer Musterfeststellungsklage" aus. Nutzen Sie dazu die Anleitung.
  • Sie können das ausgefüllte Dokument über die Schaltfläche „per E-Mail senden“ an das Bundesamt für Justiz übermitteln. Oder Sie speichern das ausgefüllte Formular und schicken es als Anhang einer E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
  • Alternativ können Sie es auch ausdrucken und per Port schicken.
  • Damit haben Sie Ihre Ansprüche angemeldet und die Verjährung gehemmt.
  • Sobald das Bundesamt Ihre Anmeldung eingetragen hat, bekommen Sie eine Bestätigung.

Dort finden Sie auch Formulare für:

  • die Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
  • den Antrag auf Auszug über die im Klageregister erfassten Angaben (wichtig nach dem Ende des Musterverfahrens)
  • Mitteilung über die Änderung der Anschrift oder des Namens

Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas fest und verurteilt niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie daher danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten aber die Feststellungen des Musteradverfahrens.

Fristen

  • Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin
  • Rücknahme der Anmeldung: bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.

Informationen wie Aktenzeichen und Terminbestimmungen finden Sie auf den Klageregisterseiten des BfJ.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Hinweise

Die Zeit, während der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Justiz hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben.