Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Zuständige Stelle

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Verfahrensablauf

Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Vertiefende Informationen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von

Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel. 0711 - 9519610).

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg