Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Quereinstieg in die Polizei - Cybercrime und Wirtschaftskriminalität - sich bewerben
Zur professionellen Bekämpfung der Cybercrime und Wirtschaftskriminalität hat die Polizei Baden-Württemberg die Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten sowie der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten eingerichtet.
Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Cybercrime-Delikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst oder Absolvierung einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung
Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich.
Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalität:
Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt sind. Von ihnen erhalten Sie alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Fristen
Den Bewerbungsschluss finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, erfahren Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.11.2019 freigegeben.