Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Quereinstieg in die Polizei - Cybercrime und Wirtschaftskriminalität - sich bewerben

Zur professionellen Bekämpfung der Cybercrime und Wirtschaftskriminalität hat die Polizei Baden-Württemberg die Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten sowie der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten eingerichtet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sonderlaufbahn Cybercrime:

  • Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Cybercrime-Delikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
  • Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst oder Absolvierung einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung
  • Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
  • Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. 

Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalität:

  • Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
  • Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
  • Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
  • Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. 

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt sind. Von ihnen erhalten Sie alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Fristen

Den Bewerbungsschluss finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, erfahren Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Kosten

Keine

Hinweise

Sie haben noch allgemeine Fragen? Gerne können Sie uns diese per Email an sonderlaufbahn.wikri@polizei.bwl.de (für die Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalität) bzw. sonderlaufbahn.cybercrime@polizei.bwl.de (für die Sonderlaufbahn Cybercrime) zukommen lassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.11.2019 freigegeben.