Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten strenge Anforderungen.
Ziel ist es, die Einschleppung von Tollwut zu vermeiden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie

  • sich schon vor Antritt der Reise gründlich über die bestehenden Regelungen der verschiedenen Reiseländer informieren und
  • auch an die Wiedereinreise nach Deutschland denken.

Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen

  • auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder
  • für die Dauer von angeordneten Maßnahmen kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne, in der Regel in einem Tierheim, untergebracht werden.

Bei einem Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.

Die Anforderungen im Reiseverkehr und bei Reiserückkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.

Unterschieden wird unter anderem zwischen

  • Reisen innerhalb der Europäischen Union,
  • Tiereinfuhr aus gelisteten Drittländern und
  • Tiereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländern.

In der Regel benötigen Sie für Ihr Heimtier:

  • wirksame Tollwutimpfung. Eine Impfung ist bei Heimtieren frühestens im Alter von 12 Wochen möglich.
  • Heimtierausweis (mit Nachweis der Tollwutimpfung)
  • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder
    Bis Juli 2011 war die Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig. Diese wird weiterhin anerkannt für Tiere, die vor diesem Datum gekennzeichnet worden sind.
  • Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch Impftiterbestimmung (nur bei Einreise, auch Wiedereinreise aus nicht gelisteten Drittländern)
  • Einhalten einer Karenzzeit von drei Monaten nach Impftiterbestimmung vor der Einreise aus nicht gelisteten Drittländern, gilt nicht für Wiedereinreisen

Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen. Einige Länder verlangen beispielsweise zusätzlich eine Behandlung gegen bestimmte Parasiten.

Zuständige Stelle

die für Ihren Wohnort zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)

Das Veterinäramt finden Sie,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: bei der Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: beim Landratsamt

Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.

Hinweis: keine Einfuhrgenehmigungen für Welpen unter 15 Wochen, da jüngere Heimtiere keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz haben können.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet werden.
  • Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.
  • Maximal 5 Heimtiere pro Person.
  • Mindestalter von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der EU und aus gelisteten Drittländern liegt bei 15 Wochen.
    Bei Einreise aus nicht gelisteten Drittländern kommen folgende Zeiten dazu für
    • die Tollwut-Impftiterbestimmung und
    • die Karenzzeit.
  • Einreise bei Flugreisen über
    • Grenzkontrollstellen oder
    • gelistete Eingangskontrollstellen (in Baden-Württemberg nur der Flughafen Stuttgart als gelistete Eingangskontrollstelle).

Verfahrensablauf

Bei Flugreisen können Sie mit Ihrem Heimtier in Baden-Württemberg nur über die Eingangskontrollstelle des Flughafens Stuttgart mit dem Flugzeug einreisen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Heimtierpass der EU oder analoges Dokument zum Nachweis der Tollwutimpfung
  • gegebenenfalls amtstierärztliches Zeugnis und Nachweis der Tollwut-Impftiterbestimmung

Kosten

keine

Hinweise

Wie Sie einen Heimtierausweis beantragen können, erfahren Sie in der Leistungssbeschreibung "Heimtierausweis (Pet Passport)".

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg