Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

Sie erhalten eine Renteninformation über:

  • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
  • Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen zu können.

Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation:

  • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
  • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.

Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Kosten

keine

Hinweise

Für einen Online-Antrag benötigen Sie:

Vertiefende Informationen

Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

  • § 109 Renteninformation und Rentenauskunft

Freigabevermerk

10.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg