Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Vaterschaft - Feststellung beantragen

Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind oder der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.

Wird die Vaterschaft festgestellt, entsteht ab Rechtskraft des Beschlusses ein Verwandtschaftsverhältnis. Daraus ergeben sich unter anderem

  • Unterhaltspflichten des Vaters gegenüber dem Kind (und unter Umständen auch gegenüber der Mutter),
  • Erbansprüche des Kindes und
  • unter Umständen Folgen für die Staatsangehörigkeit des Kindes (zum Beispiel wenn die Mutter Ausländerin und der Vater Deutscher ist).

Hinweis: Sie können Zweifel an einer im rechtlichen Sinne bereits bestehenden Vaterschaft haben. Dann haben Sie die Möglichkeit, gegen diese im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens vorzugehen. Der biologische Vater kann die Vaterschaft des rechtlichen Vaters aber nur anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat.

Zuständige Stelle

das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Vaterschaft muss ungeklärt sein, das heißt, es gibt keinen rechtlichen Vater.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft müssen Sie schriftlich beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einreichen oder dort zur Niederschrift erklären. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält.

Der Vaterschaftsnachweis wird normalerweise durch ein Abstammungsgutachten geführt. Anhand des Gutachtens stellt das Gericht fest, ob eine Vaterschaft besteht.

Hinweis: Bei ehelich geborenen Kindern gilt der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.
Wenn eine Witwe innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt, gilt der verstorbene Ehemann als Vater des Kindes.
Vater im rechtlichen Sinn ist überdies, wer die Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkennt.

Fristen

keine

Achtung: Es kann für einen Antrag auf Feststellung nötig sein, zuerst eine bestehende rechtliche Vaterschaft durch Anfechtung zu beseitigen. Wenn Sie die Anfechtungsfrist versäumen, blockiert das auch den Antrag auf Feststellung.

Erforderliche Unterlagen

Antragsschrift

Kosten

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Hinweise

Bitte nehmen Sie gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch.

Vertiefende Informationen

Nähere Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Vaterschaft erhalten Sie im Kapitel "Vaterschaft".

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2024 freigegeben.