Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen

Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.

Zuständige Stelle

  • für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
  • für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
  • für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
    • EU-Staatsangehörige,
    • Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
    • in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
    Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
    Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.

    Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.

Verfahrensablauf

Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.

Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.

War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.

Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.

Fristen

  • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
    • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
    • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

  • Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
    • Matura
    • Bakkalaureat
    • School-Leaving-Certificate
    • General Certificate of Education (GCE)
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
  • falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

Kosten

Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der prüfenden Stelle

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.