Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
persönliche Daten.
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen
einen elektronischen Identitätsnachweis und
eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion).
Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Achtung: Ein Aufenthaltstitel als Klebeetikett in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren, welcher schon vor dem 31. August 2011 bestand, muss nun als eAT ausgestellt werden.Klebeetiketten sind in Ausnahmefällen weiterhin möglich.
Verfahrensablauf
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.
Fristen
Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte: EUR 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um bis zu drei Monate: EUR 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um mehr als drei Monate: EUR 93,00
Niederlassungserlaubnis: EUR 113,00
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: EUR 109,00
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: EUR 147,00
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: EUR 124,00
Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte: EUR 80,00
Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte: EUR 70,00
Gebühr bei Neuausstellung (z.B. bei Ablauf des Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers): EUR 67,00
Hinweise
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.