Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Hunde der folgenden Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Bullterrier und
  • Pit Bull Terrier.

Ihre Eigenschaft als Kampfhund wird deshalb vermutet. Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander.

Daneben kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall amtlich festgestellt werden, vor allem von Hunden der folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander:

  • Mastiff, Bullmastiff,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Dogo Argentino, Bourdeaux Dogge,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastin Espanol, Mastino Napoletano und
  • Tosa Inu.

Die Feststellung erfolgt regelmäßig beim Vorliegen von Anzeichen, die auf eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall.

Achtung: Nach § 1 Abs. 1 der Kampfhundeverordnung kann auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren als Kampfhund eingestuft werden.

Wenn Sie einen Hund, dessen Kampfhundeeigenschaft vermutet wird oder amtlich festgestellt ist, halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde.

Es reicht nicht aus, wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, sich aber deutlich aggressiv verhält.

Hinweis: Hat Ihr Hund einmal die Verhaltensprüfung bestanden, erweist sich aber zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderlegbar als Kampfhund.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen

Rathaus [Gemeinde Dauchingen]

Persönlicher Kontakt

Andreas Krebs

Fachbereichsleiter Zentrale Verwaltung & Bürgerservice

Raum 11

Leistungsdetails

Voraussetzungen

für die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft:

  • Ihr Hund verhält sich nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren als andere Hunde.
  • Ihr Hund besteht die Verhaltensprüfung für Kampfhunde.

Verfahrensablauf

Die Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Legen Sie die Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung Ihrem Antrag bei.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen anschließend mit, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft sie zusätzlich benötigt.

Fristen

je nach Gemeinde unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung
  • Nachweis, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
    Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,
    • wie Sie das nachweisen müssen und
    • ob es von Ihnen nachgewiesen wurde.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.

Kosten

je nach Gemeinde unterschiedlich

Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

Hinweise

keine

Freigabevermerk

03.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg