Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter beantragen

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

Sie können PKWs, Motorräder und Anhänger wieder zulassen. Den Antrag dafür können Sie persönlich beziehungsweise eine Vertretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Alternativ können Sie die Wiederzulassung über das i-Kfz Portal digital beantragen.

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
  • Es gab keinen Halterwechsel.
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Verfahrensablauf

Sie können eine Wiederzulassung auf denselben Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

  • Sie oder Ihre Vertretung suchen die Zulassungsbehörde zu den Öffnungszeiten auf.
  • Vor Ort legen Sie die notwendigen Unterlagen vor.
  • Sie können entscheiden, ob Sie das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs weiterverwenden oder ob Sie ein neues Kennzeichen auswählen möchten.
  • Wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde zusätzlich auch das Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen.
  • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt Ihnen diese zusammen mit den neuen Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) aus.
  • Haben Sie im Rahmen der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen gewählt, erstellt die Zulassungsbehörde gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II und händigt Ihnen diese aus.
  • Sie bezahlen auf der Zulassungsbehörde die Gebühren, die für die Wiederzulassung angefallen sind.
  • Die Zulassungsbehörde informiert abschließend automatisch Ihre Versicherung über die Wiederzulassung des Fahrzeugs.

Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:

  • Sie beantragen die Wiederzulassung online indem Sie den Prozess Schritt für Schritt durchgehen und geben die korrekten Daten ein.
  • Sie weisen Ihre Identität mit einer der folgenden Identifizierungsmethoden nach:
  • Natürliche Personen mit einem Personalausweis (nPA), einer elektronischen Identitäts-Karte (eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät.
  • Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Der Online-Prozess ist mit sofortiger Zahlung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister, an den Sie automatisch weitergeleitet werden, abzuschließen.
  • Die Zulassungsbehörde prüft Ihre Eingaben.
  • Nach erfolgreicher Prüfung teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis.
  • Die Zulassungsbehörde erstellt die Zulassungsdokumente und sendet Ihnen diese gemeinsam mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) innerhalb von zehn Tagen zu. Nach Erhalt der Unterlagen bringen Sie die Plaketten sofort auf dem Kennzeichenschild mit dem von der Zulassungsbehörde zugeteilten Kennzeichen an.
  • Sofortiges losfahren: Sie können den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen und ausdrucken. Dieser Ausdruck ist im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Sind zusätzlich geprägte Kennzeichenschilder mit dem dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht und wird der ausgedruckte Zulassungsbescheid mitgeführt, kann sofort losgefahren bzw. am Straßenverkehr teilgenommen werden.

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Kosten

Die Höhe der Kosten für eine Wiederzulassung auf denselben Halter hängt davon ab, ob der Verwaltungsvorgang vor Ort oder online durchgeführt wird. Die Kosten für eine Wiederzulassung auf denselben Halter werden gegebenenfalls ergänzt durch Kosten für besondere Kennzeichen und Zulassungsdokumente.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

Hinweise

Es handelt sich nur um eine Wiederzulassung auf denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf einen anderen Halter.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 29 Internetbasierte Wiederzulassung
  • § 33 Großkundenschnittstelle

Anlage zu Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Freigabevermerk

10.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg