Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Zur Aufnahme an einer Deutschen Schule im Ausland anmelden

Die Deutschen Auslandsschulen, i.d.R. Privatschulen, bieten verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse an. Neben dem klassischen deutschen Abitur (im Ausland über die Deutsche Internationale Abiturprüfung - DIAP) sowie dem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) und vereinzelt dem International Baccalaureate (IB) eröffnen viele Auslandschulen auch Angebote zu den mittleren Schulabschlüssen (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss).

Einige wenige Deutsche Auslandsschulen bieten eine duale Ausbildung oder die Fachoberschule an. Mit dieser interkulturellen, kompetenzorientierten und auch praxisnahen Bildung haben Absolventinnen und Absolventen weltweit gute Karrierechancen.

Der Großteil der Deutschen Auslandsschulen ist als Begegnungsschule konzipiert. Neben deutschen Kindern, die mit ihren Eltern im Ausland leben, stehen die Türen der Auslandsschulen auch Kindern anderer Nationalitäten offen.

Zurzeit gibt es weltweit 135 Deutsche Auslandsschulen in 72 Ländern, die eine schulische Ausbildung nach deutschen Standards ermöglichen. Es können sowohl deutsche als auch internationale und gegebenenfalls auch landeseigene Abschlüsse erworben werden.

In den Deutschen Auslandsschulen werden die Schüler in der deutschen Sprache unterrichtet. Darüber hinaus finden im Sinne einer Begegnungsschule Teile des Unterrichts auch in der Landessprache oder in Fremdsprachen statt.

An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Die Schulen legen sehr viel Wert auf einen interkulturellen Austausch und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen.

Zuständige Stelle

die jeweilige deutsche Schule im Ausland

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.

Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind an der entsprechenden Schule an.
  • Die Schule entscheidet anhand individueller Voraussetzungen und schulspezifischer Kriterien über die Aufnahme an der Deutschen Schule im Ausland.
  • Sie erhalten von der Schule eine Information, ob Ihr Kind an der Schule angenommen wird oder nicht.

Fristen

Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.

Erforderliche Unterlagen

Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.

Kosten

Die jeweilige Schule legt die Schulgelder und Gebühren fest.

Hinweise

Das Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vermittelt keinen Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule

Rechtsgrundlage

Die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen.

Weitere Informationen können Sie bei der Schule erfragen.

Freigabevermerk

13.06.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg