Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024
Mitteilungen der Verwaltung
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Das Kommunalamt beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat mit Schreiben vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 04.12.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 € wurde genehmigt. Der vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite mit 1.000.000 € ist nicht genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat ist von der Verfügung des Kommunalamtes zu unterrichten, was hiermit erfolgt.
b) Verkehrsstatistikgerät „Auf der Lehr“, Anfrage Gemeinderat Schleicher
Nach der Anfrage von Gemeinderat Schleicher bezüglich dem Wohngebiet „Auf der Lehr“, ob dieses als Abkürzung verwendet wird und ob hier gerast wird, wurde das Verkehrsstatistikgerät vom 13.10.-23.10.2023 im Lärchenweg, Höhe Hausnummer 20 angebracht. In diesem Zeitraum passierten 880 Fahrzeuge die Messstelle, was eine durchschnittliche tägliche Zahl von 88 Fahrzeugen bedeutet. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 21 km/h, der Anteil der Geschwindigkeitsübertretungen lag bei 0 %, während der Schwerlastverkehrsanteil bei 3 % lag. Die Zahlen zeigen, dass zumindest eine umfangreiche Abkürzung durch das Gebiet nicht erfolgt, gerast wurde ebenfalls nicht.
c) Erschließung, Gestaltung Dorfplatz – Vergaben
Die Firma Glatthaar, Schramberg, welche die Sitzstufen geliefert hat, wurde nachträglich noch mit der Anbringung eines permanenten Graffitischutzes auf alle nach der Montage sichtbaren Flächen beauftragt.
Die Auftragsumme liegt bei rd. 8.700 €.
An die Firma STRABAG wurde für das Liefern und Versetzen eines Wasserschachtes ein Nachtragsauftrag in Höhe von 12.989,68 € erteilt. Der Wasserschacht dient für die Einführung der Wasserversorgung für den Brunnen, das WC, das Veranstaltungsgebäude und die Versorgungspoller. Hierdurch können die Wasserleitungen über die Wintermonate gesammelt entleert werden.
d) Städtebauliche Neustrukturierung Gebäude Birkenweg 1
Abbruch Bestandsgebäude
Nach erfolgter Ausschreibung der Abbrucharbeiten wird der Auftrag an die Firma Heinzmann GmbH, St. Georgen, vergeben. Mit den Arbeiten soll Anfang Februar begonnen werden.
Biotopverbundplanung
Grundsatzbeschluss und Ermächtigung Verwaltung
Im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes (Volksbegehren „Rettet die Bienen“) wurde der § 22 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg überarbeitet. Die Biotopverbundplanung ist demnach eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde. Derzeit wird die Erstellung einer Biotopverbundplanung über ein Planungsbüro entsprechend den Landschaftspflegerichtlinien mit 90 % vom Land gefördert. In den beiden Gemeinden Dauchingen und Niedereschach sind ca. 150 ha wertvolle Lebensräume vorhanden, was in etwa 60.000 € Gesamtplanungskosten entspricht. Bei einer 90-prozentigen Förderung und einer gemeinsamen Umsetzung der Biotopverbundplanung würden somit pro Kommune Planungskosten in Höhe von ca. 3.000 € entstehen.
Aktuell gibt es keine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung der Biotopverbundplanung, sondern „lediglich“ zur Erstellung einer Planung. Die Umsetzung der in einer Biotopverbundplanung festgelegten Maßnahmen wird über die Landschaftspflegerichtlinie mit 70 % anstelle der sonst üblichen 50 %-Förderung vom Land gefördert. Der Teil, der bei der Umsetzung von Maßnahmen von der Gemeinde selbst bezahlt wird, kann als Ökokontomaßnahmen anerkannt werden. Vom zuständigen Ministerium liegt die schriftliche Zusage vor, dass bei Vorhandensein einer Biotopverbundplanung die Umsetzung der Maßnahmen - insbesondere für die betroffenen Landwirte - rein freiwilliger Natur ist. Auf unserer Gemarkung sind 37 Biotope naturschutzrechtlich erfasst. Die meisten davon nämlich 18 Biotope befinden sich im Schopfelental.
Die Biotopverbundplanung ist Grundlage für die Erhaltung eines attraktiven Umfelds für die Naherholung und für ein funktionierendes Ökosystem. Solange diese Planung großzügig vom Land mit 90 % gefördert wird, sollte eine Planung beauftragt werden.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Schleicher) beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Niedereschach und mit der Unterstützung durch den Landschaftserhaltungsverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. eine Biotopverbundplanung in die Wege zu leiten, ein entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen und einen ersten Entwurf einer Maßnahmenplanung im Gemeinderat vorzulegen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.