Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2024
Bebauungsplanverfahren „Auf Firsten 1. Teil – 2. Änderung und Erweiterung“
a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfsfeststellung
c) Offenlagebeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von zwei bestehenden Gewerbebetrieben in nördlicher Richtung auf einer Fläche von ca. 3.600 m2. Geplant ist die Errichtung eines Betriebsgebäudes sowie die Schaffung von Parkflächen und einer weiteren Zu- und Abfahrt zu L 423 hin. Frau Müller vom Büro Gfrörer Ingenieure aus Empfingen hat an der Sitzung teilgenommen und die Abwägungsvorschläge sowie die Planung erläutert. Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Dauchinger Anzeigers verwiesen.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Abwägung der Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll vom 16.09.2024 beschlossen.
- Der Bebauungsplanentwurf mit Abgrenzungsplan, Stand 15.10.2024, zeichnerischem Teil, Stand 15.10.2024, planungsrechtlichen Festsetzungen vom 15.10.2024, Begründungen vom 15.10.2024, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom 15.10.2024 sowie Umweltbericht vom 01.10.2024 wird gebilligt.
- Der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 15.10.2024 wird gebilligt.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit den gebilligten Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Haushaltsplan 2025
Einbringung und Vorstellung des Haushaltsentwurfs
Als Grundlage zur Vorberatung des Haushaltsplans hat die Verwaltung den Entwurf des Gesamtergebnis-, des Gesamtfinanzhaushalts und der Teil-ergebnishaushalte für das Jahr 2025 vorgelegt. Der Ergebnishaushalt 2025 hat nach dem derzeitigen Planungsstand ordentliche Erträge mit einem Volumen von 10.538.350 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.844.100 €. Der Ergebnishaushalt schließt mit einer Unterdeckung von 305.750 €, das bedeutet, dass die Gemeinde Dauchingen im Jahr 2025 ihre Abschreibungen nicht erwirtschaften kann und der Haushaltsplan den haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht entspricht. Der Finanzhaushalt weist Einzahlungen aus laufender Tätigkeit in Höhe von 10.329.600 € und Auszahlungen in Höhe von 10.367.300 € aus. Der laufende Bereich hat damit einen Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 37.700 €. Das bedeutet, dass die laufenden Einzahlungen nicht die laufenden Auszahlungen decken und zusätzlich alle Investitionen abzüglich der Zuschüsse über die vorhandenen liquiden Mittel und eine Kreditaufnahme zu decken sind. Die Investitionsplanung sieht Auszahlungen in Höhe von 1.942.600 € und Einzahlungen von 434.400 € vor. Hinzu kommt noch die Schuldentilgung in Höhe von voraussichtlich 241.800 €, sodass im Jahr 2025 1,789 Millionen € an liquiden Mitteln aus dem Haushalt der Gemeinde abfließen. Zum Stand 31.12.2024 sind voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von rund 1,65 Millionen € vorhanden. Diese werden durch die Investitionen vollständig aufgebraucht und es werden zusätzlich noch 139.000 € benötigt. Es ist also eine Kreditaufnahme geplant, die mindestens die Höhe der Mindestliquidität (rund 174.000 €) sichert und die Unterdeckung von 139.000 € ausgleicht. Ob diese geplante Kreditaufnahme in Höhe von 313.000 € (139.000 € + 174.000 €) dann auch tatsächlich erfolgen wird, zeigt sich erst im Laufe des Haushaltsjahres. Um die Aufnahme von teuren Kassenkrediten zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, im Jahr 2025 eine Ermächtigung von Kreditaufnahmen in Höhe von 800.000 € vorsichtshalber im Haushaltsplan darzustellen.
Folgende größere Investitionsmaßnahmen sind im Jahr 2025 geplant:
Grundsteuer
a) Festlegung der Grundsteuerhebesätze
b) Satzung über die Erhebung der Grundsteuer der Gemeinde (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 mussten die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer geändert werden. Das Land Baden-Württemberg hat abweichend vom Grundsteuerrecht des Bundes für die Grundsteuer B ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt, wobei die Grundstücksfläche unabhängig von einer Bebauung mit dem Bodenrichtwert multipliziert wird. Für die Grundsteuer A hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen, wobei die Bewertung hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens erfolgt. Die Übergangsfrist zur Anwendung der bisherigen Bewertungsregelungen läuft zum Jahresende aus.
Vor diesem Hintergrund waren die Hebesätze für 2025 zu beschließen. In Dauchingen wäre eine Aufkommensneutralität bei einem Hebesatz von 355 % für Grundsteuer B und von 335 % für Grundsteuer A erreicht. Das Landesfinanzministerium hat ein Transparenzregister zur Verfügung gestellt, das für unsere Gemeinde einen Hebesatzkorridor von 334 bis 370 % ausweist, der aus Sicht des Finanzministeriums Aufkommensneutralität bietet. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass jeder Steuerzahler dieselbe Grundsteuer bezahlt wie vor der Reform, sondern dass die Gesamteinnahmen der Gemeinde nicht höher sind als zuvor. Manche Grundsteuerzahler werden allerdings mehr, andere weniger Grundsteuer bezahlen.
Mit der Grundsteuerreform wurde auch die Möglichkeit zur Einführung einer Grundsteuer C geschaffen, wobei unbebaute Grundstücke mit Baureife stärker belastet werden können. Die Verwaltung hat empfohlen, von dieser Option zum Stichtag 01.01.2025 keinen Gebrauch zu machen, da der Verwaltungsaufwand für die Einführung zum Zeitpunkt der Umstellung nicht leistbar ist und die Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken ohnehin durch die Grundsteuerreform mehr belastet werden (teilweise bis zu dem 10-fachen der bisherigen Steuerhöhe).
Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage war zudem der Beschluss der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) notwendig, um einen Versand der neuen Grundsteuerbescheide im Januar 2025 zu gewährleisten.
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag von Gemeinderat Haffa einstimmig beschlossen, dass die Hebesätze für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 335 v. H. und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H. der Steuermessbeträge festgesetzt werden. Mit derselben Mehrheit hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Feststellung der Jahresrechnung 2020
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Jahresrechnung für 2020 umfasst ein Gesamtergebnis mit einem Überschuss von ca. 1,275 Millionen €, der fortgeschriebene Ansatz von 220.150 € wurde somit um ca. 1,055 Millionen € übertroffen. Die Gesamtfinanzrechnung ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss von ca. 1,604 Millionen €, wobei der Planansatz von 886.250 € um ca. 718.000 € übertroffen wurde.
Folgende größere Investitionen wurden im Jahr 2020 umgesetzt:
Zum 01.01.2020 betrug die Liquidität 3.931.132,41 €, zum 31.12.2020 betrug diese 3.438.327,62 €. Somit wurden im Jahr 2020 492.804,79 € an liquiden Mitteln entnommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2020 lag bei 2.385.774 €, sodass die Pro-Kopf-Verschuldung bei seinerzeit 3.836 Einwohnern bei 621,94 € lag (Landesdurchschnitt bei vergleichbaren Kommunen: 743 €).
Der Gemeinderat hat einstimmig die Jahresrechnung 2020 gemäß §95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) festgestellt. Ebenfalls einstimmig wurden über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt, sofern diese angefallen sind.
Spenden – Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen
Von verschiedenen Spendern wurden für das Projekt Spurwechsel 435,95 € gespendet. Für ein Sonnensegel auf dem Mehrgenerationenplatz hat Herr Reinhard Stegmann 423,64 € gespendet.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spenden in Höhe von insgesamt 859,59 € beschlossen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.