Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 03.06.2024

Bebauungsplanverfahren „Sozialzentrum Lunital“

a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Beschluss des Bebauungsplans als Satzung

c) Beschluss der örtlichen Bauvorschriften als Satzung

Im Bebauungsplanverfahren „Sozialzentrum Lunital“ stand der letzte Verfahrensschritt an. Frau Müller vom Büro Gfrörer Ingenieure aus Empfingen hat an der Sitzung teilgenommen und den Sachverhalt vorgestellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Welche konkrete Nutzung die Gebäude in Baufeld 1 und 2 künftig erhalten werden, war nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend dem vorgelegten Abwägungsprotokoll vom 25.04.2024 beschlossen, welches Bestandteil des Bebauungsplans ist. Ebenfalls einstimmig wurde der Bebauungsplan „Sozialzentrum Lunital“ mit Abgrenzungsplan, Stand 04.12.2023, Zeichnerischem Teil, Stand 04.12.2023, Planungsrechtlichen Festsetzungen vom 04.12.2023, Begründungen vom 04.12.2023, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom 14.07.2023, Umweltbericht vom 04.12.2023, Abwägungsprotokoll vom 25.04.2024 und Abwägungsprotokoll vom 04.12.2023 als Satzung beschlossen. Mit derselben Mehrheit wurden die Örtlichen Bauvorschriften vom 04.12.2023 als Satzung beschlossen.

Bebauungsplanverfahren „Auf Firsten 1. Teil - 2. Änderung und Erweiterung“

a) Entwurfsvorstellung

b) Aufstellungsbeschluss

c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von zwei bestehenden Gewerbebetrieben in nördlicher Richtung auf einer Fläche von ca. 3.600 m2. Geplant ist die Errichtung eines Betriebsgebäudes sowie die Schaffung von Parkflächen und einer weiteren Zu- und Abfahrt zu L 423 hin. Frau Müller vom Büro Gfrörer Ingenieure hat die Planung erläutert.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf Firsten 1. Teil - 2. Änderung und Erweiterung“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB entsprechend dem beigefügten Zeichnerischen Teil, Stand 16.05.2024 beschlossen. Mit derselben Mehrheit wurde der vorgelegten Entwurfsplanung des Bebauungsplans „Auf Firsten 1. Teil - 2. Änderung und Erweiterung“ bestehend aus dem Abgrenzungsplan, Stand 16.05.2024, dem Zeichnerischen Teil, Stand 16.05.2024, den Planungsrechtlichen Festsetzungen vom 16.05.2024, den Begründungen vom 16.05.2024, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 13.05.2024 und den Örtlichen Bauvorschriften vom 16.05.2024 zugestimmt. Diese ist die Grundlage für das weitere Verfahren. Einstimmig wurde zudem beschlossen, dass zur Darlegung und Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird.

Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Satzungsänderung

Anlässlich der Änderung verschiedener Vorgaben beim Kostenersatz für Feuerwehrfahrzeuge wurden nach nunmehr etwa sechs Jahren auch die Entschädigungssätze für die Feuerwehrangehörigen überprüft. Da diese inzwischen im Vergleich mit umliegenden Gemeinden deutlich niedriger sind, sollten die Sätze entsprechend dem vorgelegten Satzungsentwurf angepasst werden. Der Entschädigungssatz pro Stunde wird von 12,00 € auf 14,50 € erhöht.

Im vergangenen Jahr erfolgten 52 Feuerwehreinsätze, was die zeitliche Inanspruchnahme und die Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes verdeutlicht.
 

Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgelegten Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) – zugestimmt.

Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Am 19. März 2024 ist die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in Kraft getreten. In dieser Verordnung wurden geänderte Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge festgesetzt. Für unsere Gemeinde bedeutet dies, dass im Einsatzfall bei den Feuerwehrfahrzeugen zukünftig folgende Stundensätze abgerechnet werden:

  1. Mannschaftstransportwagen MTW bis 3.500 kg Gesamtmasse 34,00 Euro (bisher 20 €)
  2. Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 i 128,00 Euro (bisher 83 €)
  3. Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 236,00 Euro (bisher 184 €)
  4. Gerätewagen Transport GW-T mit mehr als 9.000 kg zusätzlicher Gesamtmasse
    143,00 Euro (neu aufgenommen).

Diese Stundensätze sind Bestandteil unserer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, weshalb diese geändert werden musste. Zukünftig erfolgt in unserer Satzung ein Verweis auf die VOKeFW, in der diese Stundensätze festgelegt werden, damit bei Änderungen nicht mehr unsere Satzung angepasst werden muss.

In diesem Zug sollen dann auch die Kostenerstattungssätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dauchingen angepasst werden, welche zuletzt am 16. April 2018 beschlossen wurden. Grundlage sind die im vorherigem Tagesordnungspunkt festgelegten Aufwandsentschädigungen für Einsätze der Feuerwehr und die vorgelegten Kosten für die Feuerwehr über die letzten vier Jahre. Die entsprechende Kalkulation ergibt einen Stundensatz je Feuerwehrangehörigem von 23,25 € im Einsatzfall.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dauchingen (Feuerwehrkostenersatzsatzung - FwKS) beschlossen.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.