Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022

Energiekonzept und Wärmeplanung für die Gebäude Rathaus, Farrenstall und Familienzentrum St. Franziskus
a) Vorstellung der untersuchten Planungen
b) Beratung über künftige Heizungs- und Energietechniken

Die Heizungsanlagen in den Gebäuden Rathaus (Baujahr: 1999), Farrenstall (2001) und Familienzentrum (2008) haben aufgrund ihres Alters von über 20 Jahren die Wirtschaftlichkeit überschritten bzw. in den nächsten Jahren erreicht. Da die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls der Gas-brennwertgeräte hoch ist, möchte die Gemeinde den Umstieg auf erneuer-bare Energieformen frühzeitig planen. Die Gemeinde möchte ihren Teil zur Energiewende beitragen und hierfür nach Möglichkeit Technologien einset-zen, welche den benötigten Energiebedarf aus erneuerbaren Energiequellen beziehen. Um hierbei eine größtmögliche Effizienz zu erzielen, sollen freie, ge-eignete Dachflächen genutzt werden, um Photovoltaik-Anlagen zu installie-ren. Mit dem Betreiben von Wärmepumpen könnte weitestgehend auf fossile Brennstoffe verzichtet werden und somit eine teilweise autarke Energieversor-gung ermöglicht werden. Von der Energiedienst AG aus Rheinfelden wurde für alle drei Liegenschaften ein Wärme- und Energieplanungskonzept erstellt. Hierbei wurden die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien, Kosten-/Ertragsschätzungen und Fördermöglichkeiten ermittelt. Herr Rasilier von der Energiedienst AG hat in der Sitzung die Ergebnisse des Energiekonzepts vorge-stellt. Bei dem Energiekonzept handelt es sich um einen ersten kostenlosen Entwurf, welcher als Beratungsgrundlage für den Gemeinderat dient.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses auf Basis des Energiekonzepts und der Wärmeplanung für das Rathaus, das Bürgerzentrum Farrenstall und das Familienzentrum St. Franziskus durch die Energiedienst AG beschlossen.

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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022 Teil 2

Kommunales Energiemanagement
Richtpreisangebot der Netze BW GmbH
 
Seit dem Jahr 2021 sind Kommunen laut des § 7b Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche und ihre jährlichen Energiekosten bereitzustellen und in einer elektronischen Datenbank zu erfassen. Ziel der Erfassung ist es, Transparenz bei den Energiekosten und in Folge eine Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen. Energiekosten kommunaler Liegenschaften können durch die Einführung eines kommunalen Energiemanagements kontinuierlich gesenkt und die Energieeffizienz der installierten Anlagen kann langfristig erhöht werden. Ein kontinuierliches Energiecontrolling erfordert eine solide Datenlage auf deren Grundlage Energieeffizienzmaßnahmen definiert werden können. Das Unternehmen Netze BW aus Stuttgart hat für die Gemeinde Dauchingen ein Angebot zur Einführung eines kommunalen Energiemanagements für drei Jahre erstellt. Enthalten sind Beratungsleistungen und Sachkosten für die Einführung einer Energiemanagement-Software sowie die Erstellung des jährlichen Energieberichts zur Bewertung der kommunalen Liegenschaften. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 24.800 €. Die Kosten werden von der Kommunalrichtline zu 70% gefördert, so dass für die Gemeinde jährlich 2.480 € hierfür anfallen. Bei fortlaufender Nutzung der Energiemanagement-Software fallen nach den drei Jahren Software- Lizenzgebühren von jährlich 2.000 € an. Für die Beschaffung und Installation von Messtechnik – wie bereits im Bereich der Schule und Hallen umgesetzt - werden die Kosten auf ca. 20.000 € geschätzt. Von der Kommunalrichtlinie werden auch diese Kosten mit 70% gefördert.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig die Beauftragung des vorgelegte Richtpreisangebot vom 28.02.2022 beschlossen.

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