Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.11.2024

Pfarrhaus - Umbau und Sanierung

a) Vergabe von Bauleistungen

In der Gemeinderatsitzung vom 15.07.2024 wurde dem Umbau und der Umnutzung des ehemaligen katholischen Pfarrhauses zugestimmt und das Architekturbüro Halder Architekten aus VS-Schwenningen mit den Planungsleistungen beauftragt. Im Wege der freihändigen Vergabe wurden für zwölf Gewerke Angebote eingeholt. Die Submission fand am 23.10.2024 statt. Die Maßnahme wird in die Haushaltsplanung 2025 aufgenommen.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Entsprechend den Vergabevorschlägen des Büros Halder Architekten vom 25.10.2024 werden die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter wie folgt vergeben:

  1. Bodenbelagsarbeiten: Firma Beiter, VS-Schwenningen, zum Angebotspreis von 20.988,03 €.
  2. Fassadenarbeiten: Firma Hirt, VS-Villingen, zum Angebotspreis von 33.674,39 €.
  3. Fensterbauarbeiten: Firma Boschert, Durchhausen, zum Angebotspreis von 78.272,25 €.
  4. Fliesen- und Plattenarbeiten: Firma Hohn, Bad Dürrheim, zum Angebotspreis von 14.454,63 €.
  5. Gerüstbauarbeiten: Firma Gliese, Donaueschingen, zum Angebotspreis von 14.800,51 €.
  6. Holzbauarbeiten: Firma Emminger, Dauchingen, zum Angebotspreis von 21.975,73 €.
  7. Innenputzarbeiten: Firma Hirt, VS-Villingen, zum Angebotspreis von 25.180,40 €.
  8. Malerarbeiten: Firma Rombach, VS-Schwenningen, zum Angebotspreis von 28.798,00 €.
  9. Rohbauarbeiten: Firma Haas, Schramberg-Sulgen, zum Angebotspreis von 90.600,65 €.
  10. Schlosserarbeiten: Firma Heinz Hirt, VS-Villingen, zum Angebotspreis von 11.606,07 €.
  11. Schreinerarbeiten: Firma Emminger, Deißlingen, zum Angebotspreis von 31.980,06 €.
  12. Trockenbauarbeiten: Firma Hirt, VS-Villingen, zum Angebotspreis von 32.425,72 €.

b) Regelungen zu den Nebenkosten in den Wohnungen im EG

Grob geschätzt fallen im ehemaligen Pfarrhaus Nebenkosten in Höhe von jährlich ca. 9.000,- € an. Aufgeteilt auf die Räumlichkeiten ergibt dies je Wohnung im EG abgerundet 150,- € im Monat. Dieser Betrag sollte, solange die Räumlichkeiten für die Kindertagesbetreuung genutzt werden, pauschal abgerechnet werden. Sollte sich die Nutzungsart jedoch ändern, sollten Erfassungsmöglichkeiten eingerichtet werden, um die Strom-, Wasser- und Wärmeverbräuche erfassen, zuordnen und abrechnen zu können.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Strom-, Wasser- und Wärmeverbräuche werden spezifisch je Nutzungseinheit erfasst und können im Falle einer Umnutzung auf die jeweilige Wohnung im EG umgelegt werden. Für die Nutzung der Wohnungen als Kindertagesbetreuung wird ein Pauschalbetrag für alle im EG anfallenden Nebenkosten festgelegt und je Nutzungseinheit erhoben.

c) Regelungen zu den Nebenkosten in den Vereinsräumen im OG

Die Erhebung, Zuordnung und Abrechnung der tatsächlichen Verbräuche von Strom, Wasser und Wärme für jeden Vereinsraum mittels separater Unterzähler würde einen erheblichen baulichen und zudem bürokratischen Aufwand bei der Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen und der Mietverträge erzeugen.
 
Möglich wäre es, ausschließlich die Heizkosten raumspezifisch zu erfassen, was zu einer Selbstkontrolle der Wärmeverbräuche führen würde. Alle weiteren Nebenkosten könnten durch eine Nebenkostenpauschale abgerechnet werden. Auf Grundlage der Grobschätzungen unter Punkt b) würde für jede Räumlichkeit eine monatliche Pauschale in Höhe von 30 € bzw. 60 € für die Vereinsräume anfallen.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Heizkosten werden raumspezifisch erfasst und auf den jeweiligen Nutzer umgelegt. Alle weiteren Nebenkosten werden über einen Pauschalbetrag je m² Nutzfläche abgerechnet.
 

Wirtschafts- und Existenzgründungsförderung EGON-Tätigkeitsbericht

Unser Wirtschaftsförderer Herr Müller hat an der Sitzung teilgenommen und den Tätigkeitsbericht der interkommunalen Wirtschafts- und Existenzgründungsförderung EGON vorgestellt. Zudem stand er für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung. Unsere Wirtschafts- und Existenzförderung ist insbesondere in den Bereichen Gründung und Nachfolge sowie in der Beratung auch von Bestandsunternehmen tätig. Darüber hinaus werden verschiedene Veranstaltungen angeboten, etwa der Existenzgründertag. Mit den Veranstaltungen sollen Netzwerke errichtet und erweitert werden. Zudem wurde eine Unternehmensbefragung durchgeführt, wobei die Ergebnisse umgesetzt wurden und werden.

Dorfplatz in der neuen Ortsmitte – Digitaler Wochenmarkt

Konzeptionsvorstellung durch die EGON-Wirtschaftsförderung

Unsere Wirtschaftsförderung hat zur möglichen Einrichtung eines digitalen Wochenmarkts auf dem Dorfplatz verschiedene Konzeptvarianten erarbeitet, die im Wesentlichen Automatensysteme umfassen, wo bestellte Waren oder angebotene Waren abgeholt bzw. erworben werden können.
 
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgebracht, dass ein Automatensystem die sozialen Komponenten eines klassischen Wochenmarkts nicht bieten kann. Zudem solle eine entsprechende Initiative und Umsetzung durch die örtlichen Direktvermarkter selbst erfolgen, die Gemeinde solle lediglich unterstützend tätig sein. Es wurde außerdem auf die etablierten Vertriebswege verwiesen.
 
Der Gemeinderat hat auf Antrag von Gemeinderat Deiß mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Bürgermeister Dorn) folgenden Beschluss gefasst:
Das Vorhaben wird beendet und die Verwaltung wird beauftragt, dieses nicht weiter zu verfolgen.
 

Kindertagespflege

Vorstellung und Beratung über eine mögliche finanzielle Unterstützung

Aktuell sind sechs Kindertagespflegepersonen aus Dauchingen in unserem Ort sowie in Nachbarorten tätig. Obwohl durch diese teilweise Dauchinger Kinder im U3-Bereich betreut werden, was uns bei der Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung wesentlich entlastet, erhielten die Tagespflegepersonen bislang keinerlei Förderung durch die Gemeinde. In anderen Kommunen im Landkreis erfolgen Förderungen, etwa durch die kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Pro-Kopf-Beträge, welche an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werden.
 
Die Verwaltung hat anlässlich des Erwerbs des ehemaligen Pfarrhauses, wo Räumlichkeiten für die Kindertagespflege entstehen sollen, mit den örtlichen Kindertagespflegepersonen Kontakt aufgenommen und verschiedene Fördermöglichkeiten besprochen. Der dem Gemeinderat unterbreitete Unterstützungsvorschlag wurde dabei mit den Tagespflegepersonen abgestimmt.
 
Die Gesamtkosten hängen insbesondere von der Anzahl der in Dauchingen tätigen Tagespflegepersonen und der Anzahl der betreuten Kinder aus Dauchingen bzw. von Dauchinger Arbeitnehmern ab. Die Verwaltung rechnet mit einem Betrag von ca. 30.000 € jährlich.

 Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Gemeinde bezahlt als freiwillige Leistung ab dem Beginn der Nutzung im Pfarrhaus für Kinder unter drei Jahren mit Hauptwohnsitz in Dauchingen, die von vom Landratsamt anerkannten Tagespflegepersonen in privaten Räumlichkeiten in Dauchingen betreut werden, 2,- € pro Kind und Betreuungsstunde an die Tagespflegepersonen.
  2. Die Gemeinde bezahlt als freiwillige Leistung ab der Nutzung im Pfarrhaus für Kinder unter drei Jahren, von denen mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Dauchingen ausübt und die von vom Landratsamt anerkannten Tagespflegepersonen in privaten Räumlichkeiten in Dauchingen betreut werden, 0,50 € pro Kind und Betreuungsstunde an die Tagespflegepersonen.
  3. Die Gemeinde wird ermächtigt, sofern beidseitiges Interesse besteht, einen gewerblichen Mietvertrag mit vom Landratsamt anerkannten Tagespflegepersonen als freiwillige Leistung mietfrei für die beiden Wohnungen im Pfarrhaus zur Ausübung von Kindertagespflege abzuschließen. Die Nebenkosten werden pauschal abgerechnet.
  4. Alle vom Landratsamt anerkannte und in Dauchingen aktiv tätigen Tagespflegepersonen erhalten ab dem Beginn der Nutzung im Pfarrhaus als freiwillige Leistung als Sachkostenzuschuss pauschal 800,- € pro Jahr.