Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 17.10.2022
Werkvertrag mit der Firma Behringer über die Wasserleitungsarbeiten in der
Niedereschacher Straße
Beratung und Beschlussfassung über den III. Bauabschnitt
In der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022 wurde die Baumaßnahme vorgestellt, beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die Arbeiten entsprechend den Vergabevorschlägen der BIT-Ingenieure zu vergeben. Am 18.02.2022 erfolgte die Ausschreibung der Maßnahmen im Staatsanzeiger, am 16.03.2022 erfolgte die Submission, einzige Bieterin war die Firma Behringer aus Hüfingen. Am 25.03.2022 erfolgte das Auftragsschreiben und der Werkvertrag mit der Firma Behringer. Dieser beinhaltet einen Baubeginn am 02. Mai 2022 und ein Bauende am 30. November 2022. Eine Vertragsstrafe bei Fristverletzung von 0,1 V. H., maximal jedoch 5 v. H. der Auftragssumme netto, ist als besondere Vertragsbedingung vereinbart.
Wie in der Gemeinderatssitzung im Januar vorgestellt, waren folgende Bauabschnitte mit folgenden Zeitplanungen vom Ingenieurbüro eingeplant:
- Bauabschnitt (Vordere Straße bis Kreuzungsbereich Vordere/Niedereschacher/Deißlinger Straße): 6 Wochen Bauzeit, somit Fertigstellung eigentlich am 10.06.2022
- Bauabschnitt (Niedereschacher Straße Bushaltestelle bis südlicher Bereich Kreisverkehr): 12 Wochen Bauzeit, somit Fertigstellung eigentlich am 16.09.2022 (inklusive 2 Wochen Ferien)
- Bauabschnitt (Niedereschacher Straße nördlich des Kreisverkehrs bis Ortsende): 10 Wochen Bauzeit, somit Fertigstellung am 25.11.2022
Seit Beginn der Maßnahme bemängeln wir jede Woche im Baustellentermin den zeitlichen Verzug und die desolate Unterbesetzung auf der Baustelle. Auch gegenüber der Geschäftsführung wurde dies bemängelt und Abhilfe eingefordert, was jedoch erfolglos blieb. An ca. 80 % aller Arbeitstage sind lediglich 2 Personen auf der Baustelle eingeteilt. Eine Mindestbesetzung von 6 Personen wäre üblich und fachgerecht, 2 Personen für den Leitungsgraben, 2 Personen für die Hausanschlussarbeiten sowie 2 Personen, um den Leitungsgraben wieder zu verschließen. Unglaublich 50 Tage Zeitverzug haben sich in dem ersten und dem zweiten Bauabschnitt angesammelt. Gemeindeverwaltung und Gemeinderat sind tief enttäuscht und hochgradig gefrustet. Für die Anwohner der Umleitungsstrecke ist es eine sehr erhebliche Belastung, wir danken daher allen Anwohnern der Umleitungsstrecke für deren großes Verständnis. Die Firma Behringer wurde in Verzug gesetzt, auf Schadensersatzforderungen hingewiesen und die Inabzugbringung der Vertragsstrafe wurde angedroht. Daraufhin wurden schriftlich Fehler eingestanden, um Entschuldigung gebeten und versichert, für den III. Bauabschnitt ausreichend Personal, Material und Baumaschinen einzusetzen sowie den neuen Zeitplan einzuhalten. Dieser sieht vor, zwischen dem 28.10. und dem 04.11.2022 den II. Bauabschnitt komplett fertigzustellen, sodass dann die Umleitung beendet ist. Der III. Bauabschnitt (nördlich des Kreisverkehrs) muss spätestes am 17.04.2023 begonnen werden und muss am 30. Juni 2023 beendet sein. Während dieses Zeitraumes wird es keine Umleitung im Ort geben, der Durchgangsverkehr ist dann gezwungen, unseren Ort komplett zu umfahren.
Das Gremium hat seinen Unmut über die Situation deutlich geäußert. Auf Vorschlag von Bürgermeister Dorn hat der Gemeinderat dem Kompromiss einstimmig zugestimmt, dass der III. Bauabschnitt im ersten Halbjahr 2023 durch die Firma Behringer umgesetzt wird. Sollten an mehreren Tagen weniger als 3 Personen auf der Baustelle tätig sein, wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die (bereits angedrohte) Vertragsstrafe teilweise oder nach eigenem Ermessen auch in maximaler Höhe zu verhängen.
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