Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2024, Teil 1
Dorfplatz – Benutzungs- und Entgeltordnung
Nach Fertigstellung des Dorfplatzes galt es nun, die Regelungen für die Nutzung des Dorfplatzes festzulegen. Die Verwaltung hat hierfür einen Entwurf einer Benutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet. Die Nutzungskonzeption beinhaltet für Veranstaltungen zwei Nutzungsumfänge. Zum einen sind dies größere Veranstaltungen auf der Multifunktionsfläche, wo u.a. mehrere Vorgaben aus der Schalltechnischen Untersuchung (Bestandteil des Bebauungsplans Dorfplatz) zu beachten sind. Zum anderen sind dies kleinere Veranstaltungen auf der Freiluftbühne, welche von den Vereinen und Gruppierungen eigenständig und unkompliziert umgesetzt werden können. Bezüglich des Vereinskiosks ist ein selbstverwalteter Betrieb durch die interessierten Vereine vorgesehen.
Der Gemeinderat hat der vorgelegten Benutzungs- und Entgeltordnung Dorfplatz mit wenigen Änderungswünschen einstimmig zugestimmt.
Friedhof Beratung über die Einführung von Parkierungsregelungen
Unser Friedhof verfügt über zwei Parkmöglichkeiten. Zum einen bestehen die Längsparkplätze entlang der Friedhofstraße, zum anderen gibt es südlich des Friedhofs einen Parkplatz, welcher über die Verlängerung der Butschhofstraße Richtung Schopfelental und über die davon abzweigende Zufahrt zu dem Parkplatz erreicht werden kann. Bezüglich des südlichen Parkplatzes wurde die Verwaltung wiederholt, auch aus dem Gemeinderat, auf einen Camper hingewiesen, welcher dort mehrfach sein Fahrzeug abgestellt und dort genächtigt haben soll. Unser Vollzugzugsdienst hatte bereits Kontakt mit einer männlichen Person, welche laut eigener Angabe auf Verwandtschaftsbesuch in Dauchingen war. Nun ist dies sicherlich nicht die eigentliche Zweckbestimmung dieses Parkplatzes, es wurde gleichwohl kein Mangel an sonstigen Parkmöglichkeiten vorgebracht und es wurden auch keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Nachdem nun aus der Mitte des Gemeinderats in der Sitzung vom 03.06.2024 die Einrichtung einer Parkscheibenregelung angeregt wurde, hat die Verwaltung mit dem Straßenverkehrsamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und mit dem Polizeipräsidium Konstanz den Sachverhalt besprochen. Die Gemeinde ist keine Straßenverkehrsbehörde, sodass sämtliche Entscheidungen in diesem Bereich von dem Straßenverkehrsamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis getroffen werden. Laut dem Straßenverkehrsamt ist eine Parkscheibenregelung grundsätzlich möglich, wird aber weder von dort, noch von dem Polizeipräsidium Konstanz, noch von der Gemeindeverwaltung empfohlen.
Die Einführung einer Parkscheibenregelung ist nur wenig effektiv und nachhaltig, schließlich würde diese zwar ein „Campen“ dort wohl verhindern, jedoch könnte auf andere Parkmöglichkeiten im Ort ausgewichen werden, sodass mutmaßlich nur eine Verlagerung erfolgen würde. Zudem müsste die Einhaltung einer entsprechenden Regelung natürlich auch kontrolliert werden und sämtliche Friedhofsbesucher müssten diese Regelung beachten. Die Verwaltung hat empfohlen, keinen Antrag auf Änderung der Parkierungsregelung auf diesem Parkplatz beim Straßenverkehrsamt zu stellen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass auf einen Antrag zur Änderung der Parkierungsregelungen auf dem südlichen Friedhofsparkplatz beim Straßenverkehrsamt verzichtet wird.
Gewerbegebiet Reutenen Grundsatzbeschluss und Beauftragung der Flächennutzungsplanung
Durch die Vermarktung der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Riesenburg bestehen in unserer Gemeinde keine freien Gewerbegrundstücke mehr. Da mit den Firmen Merz Hydraulik GmbH und Deiss Flachdachsystembau GmbH nun aber zwei örtliche Betriebe konkreten Gewerbeflächenbedarf angemeldet haben, sollten weitere Gewerbeflächen geschaffen werden. Hierzu bietet sich der südliche Bereich des Gewanns Reutenen an, andere mögliche Flächen bestehen aktuell nicht. Zunächst ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, hiernach steht die Aufstellung der Bebauungsplanung an.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass im südöstlichen Bereich des Gewanns Reutenen Gewerbeflächen entstehen sollen. Die Verwaltung wurde zudem einstimmig beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft in die Wege zu leiten.
Werkvertrag Gebäudereinigung Vergabe der Gebäudereinigung für verschiedene kommunale Gebäude
In seiner Sitzung am 21.06.2021 hat der Gemeinderat zuletzt die Reinigungsleistungen für die Gebäude Rathaus, Wohnanlage Löwen, Astrid-Lindgren-Schule, Bauhof, Sporthalle, Festhalle, Friedhof sowie WC-Anlage Sport- und Freizeitanlage Hofäcker vergeben. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurde nach Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgebäudes auch dieses mit in die zu reinigenden Gebäude aufgenommen. Der in Folge des Gemeinderatsbeschlusses geschlossene Werkvertrag läuft zum 30.09.2024 aus. Aufgrund dessen wurden insgesamt sechs Firmen um Abgabe eines Angebots gebeten. Zum Ende des Abgabezeitraums lag schließlich ein Angebot vor. Das Angebot der Firma Stern-Service GmbH aus Bad Dürrheim beinhaltet eine Summe von insgesamt 92.677,20 € (brutto) jährlich.
In der Angebotssumme unberücksichtigt sind die Abrufreinigungen der Festhalle und des Friedhofsgebäudes mit Aussegnungshalle (ohne die öffentliche Toilette). Für diese Abrufreinigungen hat die Firma Einzelpreise von 101,15 € (Festhalle) und 71,16 € (Friedhof, jeweils brutto) angeboten. Die Zahl dieser Reinigungen ist insbesondere von der Zahl der Nutzungen der Räumlichkeiten abhängig.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Reinigungsleistungen für die Gebäude Rathaus, Wohnanlage Löwen, AstridLindgren-Schule, Bauhof, Feuerwehrgebäude, Sporthalle, Festhalle, Friedhofsgebäude mit Aussegnungshalle und öffentlicher Toilette sowie WC-Anlage Sport- und Freizeitanlage Hofäcker auf Grundlage des Angebots vom 21.05.2024 für bis zu drei Jahre an die Firma Stern-Service GmbH aus Bad Dürrheim vergeben werden.
Anbau Überdachung (Dachterrasse); Anbau Gaube; Bau einer Zaunanlage, Flst. Nr. 2421/8, Gartenstraße 6
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinter Wiesen“. Beantragt wurden drei Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplans. Die Einfriedung zur Straße hin sollte mit einer Höhe von 1,85 Meter errichtet werden dürfen (zulässig laut Bebauungsplan: 0,80 Meter), um einen besseren Schutz zur Straße hin zu erreichen. Die Dachaufbauten sollten mit einer Gesamtlänge von 4,50 Meter (4,19 Meter) und mit einer Höhe von 1,95 Metern (1,40 Meter) möglich sein.
Es wurde vorgeschlagen, zu den beantragten Befreiungen bezüglich der Dachaufbauten (Länge und Höhe) das Einvernehmen zu erteilen. Bezüglich des geplanten Zaunes im Bereich des Kurzen Weges umfasst die beantragte Befreiung unter 10 % der gesamten Grundstückslänge, sodass auch diese Befreiung befürwortet wurde.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt und den beantragten Befreiungen zugestimmt wird.
Spenden/Zuwendungen Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen
Von verschiedenen Spendern wurden für das Projekt Spurwechsel 782,00 € gespendet. Für die Astrid-Lindgren-Schule haben der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald Baar 500,00 € und die Buchhandlung Osiander aus VS-Schwenningen 500,00 € gespendet.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spenden in Höhe von insgesamt 1.782,00 € beschlossen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2024, Teil 2
Erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung / Umbau vorh. Gasthaus mit Beherbergungsbetrieb in Gaststätte und Apartmentgebäude mit 24 Einheiten und 15 Stellplätzen, Flst. Nr. 39, Villinger Str. 17
Die Eigentümer des Gebäudes Villinger Straße 17 (ehemaliges Gasthaus „Ritter“) haben im Jahr 2020 beim Landratsamt einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eingereicht. Dem Bauantrag wurde vom Gemeinderat seinerzeit einstimmig das Einvernehmen versagt. Die Antragsteller planen, dass 24 Wohneinheiten entstehen sollen, wobei lediglich 15 Stellplätze vorhanden sind.
Das Landratsamt forderte von den Eigentümern unter anderem ein Brandschutzkonzept. In diesem waren umfangreiche Ausnahmen von den brandschutzrechtlichen Vorschriften beantragt. Nach einer Bearbeitungszeit von zwei Jahren und sieben Monaten lehnte das Landratsamt die Baugenehmigung zunächst ab, bevor es eine Rolle rückwärts machte und den Eigentümern eine Baugenehmigung erteilte, wodurch die Gemeinde überstimmt wurde. Die umfangreichen Ausnahmen von den brandschutzrechtlichen Vorschriften wurden zwar abgelehnt, jedoch wurden Flächen, die nicht den Eigentümern, sondern der Gemeinde gehören, als Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge vorgesehen, sodass die Gemeinde diese vor- und freihalten müsste. Eine Einwilligung der Gemeinde wurde dabei nicht eingeholt. Die Gemeinde hat daneben größte Bedenken, dass alle geplanten Wohneinheiten im ersten Obergeschoss sowie im Dachgeschoss im Notfall evakuiert werden können. Unsere Feuerwehrführung, Kommandant Ralf Laufer und stellvertretender Kommandant Frank Bertsche haben an der Gemeinderatssitzung teilgenommen, teilt diese Bedenken. Entsprechende Risiken für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder sowie für Bewohner und Dritte sind für die Gemeinde nicht hinnehm- und verantwortbar.
Die Gemeindeverwaltung hat einen Kompromissvorschlag erarbeitet, wonach die Zahl der Wohneinheiten von 24 auf 18 reduziert würde. Dadurch wäre es möglich, eine Rettungstreppe zu errichten, sodass alle Wohneinheiten im Notfall evakuiert werden könnten. Die Gemeinde würde zudem zwei Grundstücke an die Eigentümer verkaufen, sodass neben der Rettungstreppe auch insgesamt 13 weitere Stellplätze angelegt werden könnten.
Der Gemeinderat hat diesem Kompromissvorschlag einstimmig bei zwei Enthaltungen (Gemeinderäte Haffa und Klotz) zugestimmt. Die Gemeinde legt zudem gemäß diesem Gemeinderatsbeschluss Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein, damit das Regierungspräsidium die festgesetzten Entscheidungen überprüfen kann. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, ist auch eine Klage durch die Gemeinde möglich.
Dorfplatz in der neuen Ortsmitte – Digitaler Wochenmarkt Konzeptionsvorstellung durch die EGON-Wirtschaftsförderung
In Überlegungen ist auf unserem neuen Dorfplatz über Verkaufs- und Abholungsautomaten örtlichen Direktvermarktern eine Möglichkeit zum Verkauf ihrer Produkte anzubieten. Ein entsprechendes Konzept ist noch in der Bearbeitung durch unsere Wirtschaftsförderung und soll in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.