Neue Verkehrsregelungen in Dauchingen  

Die Arbeiten am Dorfplatz in der neuen Ortsmitte in unserer Gemeinde schreiten immer weiter voran. Für die verschiedenen Bereiche gelten (nach Fertigstellung) bestimmte Verkehrsregeln, welche nachfolgend erläutert werden:

Parkplätze im nördlichen Bereich, direkt an der Vorderen Straße

Sechs Parkplätze sind per Baulast an die beiden benachbarten Gaststätten vergeben und auch entsprechend beschildert. Der westlichste Parkplatz ist als Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ausgewiesen und darf nur mit einem entsprechenden Parkberechtigungsschein genutzt werden.

Parkplätze im südlichen Bereich, Zufahrt über den Birkenweg (derzeit in der Errichtung, Nutzung noch nicht freigegeben).

Zwei der drei Parkplätze direkt am Birkenweg sollen mit einer E-Ladesäule ausgestattet werden, wobei das Parken nur für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs erlaubt ist. Der weitere Parkplatz sowie die übrigen 15 Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes dürfen zwischen 8 und 18 Uhr ausschließlich mit einer Parkscheibe für 2 Stunden genutzt werden.

Parkplätze auf der künftigen Multifunktionsfläche (derzeit in der Errichtung, Nutzung noch nicht freigegeben).

Die Parkmöglichkeiten auf der derzeit entstehenden Multifunktionsfläche im nördlichen Platzbereich dürfen nach Fertigstellung, sofern die Fläche nicht anderweitig belegt ist (z.B. durch Veranstaltungen), zwischen 8 und 23 Uhr für 2 Stunden mit einer Parkscheibe genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Nutzung nicht gestattet (Parkverbot). Eine Nutzung ist weiterhin für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht grundsätzlich untersagt. Die südwestlichste Parkmöglichkeit wurde zudem als weiterer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ausgewiesen und darf ebenfalls nur mit einem entsprechenden Parkberechtigungsschein genutzt werden.

Weitere Änderungen im Verkehrsbereich

Die Anlieger frei-Regelung in der Kirchgasse wurde während der wegfallenden Nutzbarkeit der Parkplätze an der Vorderen Straße vorübergehend aufgehoben. Da dieser Grund nun weggefallen ist, wurde die vorherige Beschilderung wieder montiert. Bitte nutzen Sie die Kirchgasse nur in solchen Fällen, in denen Sie ein Anliegen direkt in der Kirchgasse haben. Die Nutzung etwa als Abkürzung oder als Parkmöglichkeit im Rahmen eines anderen Zwecks ist nicht erlaubt.

Zudem wurde im südlichen Bereich des Hohenzollernwegs ein Haltverbot angebracht, um auch Gelenkbussen, welche aus dem Lupfenweg ausfahren, jederzeit ein Abbiegen zu ermöglichen.
 

Wir bitten um Beachtung der Verkehrsregeln und weisen darauf hin, dass unser Vollzugsdienst die Einhaltung überwachen und Verstöße ahnden wird.