Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.12.2023, Teil 1

Haushaltsplan 2024

Abschlussberatung und Satzungsbeschluss

Gegenüber der Haushaltsvorberatung haben sich noch wenige Änderungen ergeben, welche die Haushaltsansätze um rund +38.000 € verbessern. Bei der Feldwegsanierung „Weilersbacher Weg“ konnte in Nachverhandlungen mit dem Zuschussgeber erreicht werden, dass der Zuschuss auch bei einer ausschließlichen Sanierung des westlichen sanierungsbedürftigen Teils anteilig gewährt wird. Die Entscheidung, ob dieser Teil saniert wird, obliegt dem Gemeinderat und wird voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen entschieden. Nach derzeitigem Stand belaufen sich die liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 aufgrund der Änderungen und einer laufenden Fortschreibung auf 2,1 Millionen €.

Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2024 weist ein positives Ergebnis von 34.350 € aus. Das bedeutet, dass alle Abschreibungen des Jahres 2024 mit dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit erwirtschaftet werden können. Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit haben ein Volumen in Höhe von 10.973.700 €, die Auszahlungen in Höhe von 9.576.900 €. Daraus ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.396.800 € was der früheren Zuführungsrate entspricht. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten betragen 773.100 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.448.200 €, sodass ein veranschlagter Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 2.675.100 € aus Investitionen vorliegt. Mit dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (1.396.800 €) verbleibt ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 1.278.300 €. Zu diesem Bedarf kommen noch die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Krediten) in Höhe von 217.800 €. Aufgrund der hohen Investitionen verringert sich somit die Liquidität von rund 2,1 Millionen € auf 603.900 €. Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2024 nicht vorgesehen, jedoch wird zum fünften Mal in Folge mehr Geld ausgegeben als eingenommen.

Der Gemeinderat hat einstimmig bei einer Enthaltung (Gemeinderat Klotz) der vorgestellten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 einschließlich der Anlagen sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm zugestimmt.

Öffentliche Wasserversorgungebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025

Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025

Die Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren hat eine Verbrauchsgebühr von 2,72 €/m³ zzgl. 7 % MwSt. ergeben. Die Wasserverbrauchsgebühren lagen seit dem Jahr 2014 auf konstantem Niveau bei 2,40 €/m³ Wasserverbrauch. Ende des letzten Jahres hat die Bodenseewasserversorgung die Umlage für ihre Wasserabnehmer von 66,1 Cent/m³ auf 81,5 Cent/m³ Trinkwasser erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von 15,4 Cent/m³. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) beziehen ihr Trinkwasser zu rund 2/3 aus der Bodenseewasserversorgung. Mit der SVS, von der die Gemeinde das Wasser direkt bezieht, wurde daraufhin vereinbart, dass die Kosten, die bei der SVS im Einkauf mehr anfallen, ab dem Jahr 2023 an die Gemeinde Dauchingen weitergegeben werden. Dies waren 11,5 Cent/m³ Trinkwasser zuzüglich einer Grundgebühr von 2.400 € jährlich. Dieser Anstieg kann deswegen als angemessen angesehen werden, da die SVS ihre Gebühren für die Gemeinde letztmals zum 01.01.2010 erhöht hat.

In den letzten fünf Jahren traten im Schnitt Wasserverluste im Rohrleitungsnetz durch Rohrbrüche von rund 35.000 m³ auf. Dies entspricht rund 17 % des Wassereinkaufs. Zählt man die Kosten der Erhöhung bei den Wasserverlusten hinzu, betragen die Mehrkosten je m³ Trinkwasser 27,5 Cent.

Die Erhöhung der Gebühren um netto 32 Cent/m³ entsteht also hauptsächlich durch die Erhöhungen des Bezugspreises für das Wasser von der SVS und der Bodenseewasserversorgung. Die restliche Erhöhung von 4,5 Cent resultiert vor allem aus gestiegenen Kosten im Bereich des Tiefbaus und höheren Abschreibungen durch die Erneuerung der Wasserleitungen (Wilhelm-Feder-Straße, Kehrbühlstraße und Niedereschacher Straße – Längental). Durch gezielte Maßnahmen konnte die Versorgungssicherheit der Gemeinde wesentlich erhöht werden. Auch die Löschwasserversorgung profitiert hiervon.

Die Bodenseewasserversorgung wird in den kommenden Jahren enorme Investitionen tätigen. In einer Pressemitteilung der Bodenseewasserversorgung vom 14.11.2023 wird mitgeteilt, dass um die Wasserversorgung langfristig zu sichern, bis zum Jahr 2041 rund 4,6 Milliarden Euro investiert werden sollen. Hochgerechnet ergibt sich für die wasserbeziehenden Gemeinden dann ein Bezugspreis von 2,70 € pro m³ Trinkwasserkauf. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 liegt dieser bei 81,5 Cent/m³. Für das Jahr 2024 wurde auch wieder eine Erhöhung von 81,5 Cent/m³ auf 88 Cent/m³ angekündigt. Ebenfalls wird der Zweckverband Keckquellen stark investieren, sodass sich insgesamt die Bezugsgebühren für Trinkwasser für die Gemeinde Dauchingen erheblich erhöhen werden. Deswegen kann davon ausgegangen werden, dass mittelfristig die Wasserversorgungsgebühr der Gemeinde Dauchingen für Wasser auf drei Euro/m³ Trinkwasser steigen wird.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025, Stand November 2023, wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Dauchingen beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung zu erheben.
  3. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die voraussichtlichen Haushaltsplanansätze des Jahres 2024 und eine Prognose für das Jahr 2025 zugrunde.
  4. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Durchschnittszinssatz für Fremdkapital) in Höhe von 1,75 % für das Jahr 2024 und 2,01 % für das Jahr 2025 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  5. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  6. Bei der Wasserversorgung wird für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis festgestellt (s. Anlage 6): Jahr 2020: Gewinn: 56.322,65 €. Das Ergebnis des Jahres 2021 steht noch nicht fest.
  7. Im Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 erfolgt der Ausgleich des Vorjahresergebnisses des Jahres 2020 gemäß Anlage 6.
  8. Entsprechend der Berechnung der Gebührenhöchstsätze in der Gebührenkalkulation wird die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung für die Jahre 2024 und 2025 auf 2,72 € / m³ zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% festgesetzt.
    Die monatliche Grundgebühr für Wasserzähler bleibt unverändert und wird wie folgt festgesetzt:
    Wasserzähler Qmax 3 und 5 3,34 €/Monat zuzgl. 7 % Mwst.
    Wasserzähler Qmax 7 und 10 6,69 €/Monat zuzgl. 7 % Mwst.
    Wasserzähler Qmax 20 13,38 €/Monat zuzgl. 7 % Mwst.
  9. Es wird vorgeschlagen, die Wasserversorgungsgebühr mit 2,72 € zuzgl. 7 % Mwst. festzusetzen.

Öffentliche Wasserversorgung

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Mit der Beschlussfassung der Gebührenkalkulation 2024/2025 und der Änderung der Wassergebühren werden die dort festgesetzten Gebühren auch in der Satzung festgesetzt (§§ 42,43).

Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der in der vorgelegten Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung einstimmig zu.

Öffentliche Abwasserbeseitigung

Gebührenkalkulation für die Jahre 2024/2025

Bei der Abwasserbeseitigung konnte die Schmutzwassergebühr ebenfalls seit dem Jahr 2014 konstant gehalten werden. Sie beträgt seither 2,30 €/m³ Abwasser. Die Gemeinde investierte und investiert in die Abwasserbeseitigung (Neuverlegung Abwasserleitung Gewerbegebiet Riesenburg, Aufdimensionierung Kanal im Blumenweg und Birkenweg, Erneuerung Abwasserleitung Wilhelm-Feder-Straße und Kehrbühlstraße). Durch die sich daraus ergebenden Abschreibungen steigt die Schmutzwassergebühr. In den Jahren 2024 und 2025 sind Straßendeckschichterneuerungen geplant. In diesem Zug sollen Schachteinfassungen der Abwasserkanäle ebenfalls erneuert werden, welche die laufenden Unterhaltungskosten erhöhen. Insgesamt steigt somit die Schmutzwassergebühr von 2,30 €/m³ auf 2,55 €/m³ ab dem Jahr 2024 an. Die Niederschlagswassergebühr verbleibt bei 38 Cent/m2, ab dem Jahr 2025 steigt diese um einen Cent pro m² Niederschlagsfläche an.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation, Stand November 2023, wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Dauchingen beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
  3. Die Gemeinde Dauchingen wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
  4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in den Jahren 2024 und 2025 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die voraussichtlichen Haushaltsplanansätze des Jahres 2024 und eine Prognose für das Jahr 2025 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
  5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Durchschnittszinssatz für Fremdkapital) in Höhe von 1,75 % für das Jahr 2024 und 2,01 % für das Jahr 2025 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB 13,5 %
    laufende Kosten Kläranlage 1,2 %
    kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 26,0 %
    kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 %
    kalkulatorische Kosten Regenwasserbeseitigung 50,0 %
    kalkulatorische Kosten Kläranlage 5,0 %
  7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  8. Bei der Abwasserbeseitigung wird für das Jahr 2021 bei der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung folgendes gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt (s Anlage 7 i. V. m. der jeweiligen Betriebsabrechnung): Schmutzwasserbeseitigung Niederschlagswasserbeseitigung Jahr 2021: Verlust: 27.557,01 €, Gewinn: 2.287,25 €
  9. In den Jahren 2024 und 2025 (jeweils 1-jähriger Kalkulationszeitraum) sollen folgende Ausgleiche von Vorjahresergebnissen vorgenommen werden: Schmutzwasserbeseitigung: Im Jahr 2024 erfolgt der teilweise Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2021 (14.000 €) (siehe Anlage 7). Im Jahr 2025 erfolgt der teilweise Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2021 (9.000 €) (siehe Anlage 7).
    Niederschlagswasserbeseitigung: Im Jahr 2024 erfolgt der restliche Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 (-14.499,31 €) und der Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2021 (1.614,19 €) (siehe Anlage 7). Im Jahr 2025 erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2020 (-7.722,74 €) (siehe Anlage 7).
  10. Es wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr mit 2,55 €/m³ festzusetzen und die Niederschlagswassergebühr mit 0,38 €/m² im Jahr 2024 und ab dem Jahr 2025 mit 0,39 €/m².

Öffentliche Abwasserbeseitigung

Änderung der Abwassersatzung

Mit der Beschlussfassung der Gebührenkalkulation 2024/2025 und der Änderung der Abwassergebühren werden die dort festgesetzten Gebühren auch in der Satzung festgesetzt (§ 42).

Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der vorgelegten Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung einstimmig zu.

Kommunalwahl 2024

Bildung und Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunal-wahl am 9. Juni 2024

Am 09.06.2024 findet die Europa- und Kommunalwahl statt. Für die Kreistags- und Gemeinderatswahl ist gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) ein Gemeindewahlausschuss (GWA) zu bilden. Nach § 11 Abs. 2 des KomWG besteht der GWA aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Der Gemeinderat hat einstimmig für die Kommunalwahl (Gemeinderats- und Kreistagswahl) am 9. Juni 2024 gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in den zu bildenden Gemeindewahlausschuss nachfolgende Mitglieder gewählt:
Vorsitzender: Andreas Krebs
Besitzerin: Kathrin Sauter
Beisitzerin: Melanie Laufer
Beisitzerin: Martina Gläser
stellvertretende Vorsitzende: Selina Sohmer
stellvertretende Beisitzerin: Cornelia Hauser
stellvertretende Beisitzerin: Daniela Rauch
stellvertretende Beisitzerin: Katja Mellone

Spenden/Zuwendungen

Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen

Von verschiedenen Spendern wurden für das Projekt Spurwechsel 132,00 € gespendet. Anlässlich der Diamantenen Hochzeit des Ehepaars Klotz wurde von deren Kindern mit Familie eine Sitzbank gespendet.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spenden in Höhe von insgesamt 132,00 € sowie die Annahme der gespendeten Sitzbank beschlossen.

Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.12.2023, Teil 2

Schulbetreuung

a) Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Personalausstattung

b) Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Kostensätze

Seit dem 01.01.2018 wird an unserer Astrid-Lindgren-Schule eine Ganztagesbetreuung inklusive Ferienbetreuung angeboten. Seit dem Schuljahr 2011/2012 besteht eine Kernzeitbetreuung an unserer Grundschule, welche zunächst mehrere Jahre mit kommunalem Personal betrieben wurde. Die gesamte Betreuung wird zwischenzeitlich durch die LFA vivo gGmbH (früher: KITA PROfil gGmbH) aus Rottweil übernommen. Die Gemeinde hat an die LFA vivo gGmbH über die Jahre folgende Kosten für folgende Leistungen bezahlt:

Jahr Gesamtkosten Leistungsumfang Zahl der Inanspruchnahmen Jahreseinnahmen
Betreuungskosten
Kostendeckungsgrad
2018 98.610,00 € Nachmittagsbetreuung + Ferienbetreuung 14/19 GTB 32.130,40 € 33 %
2019 90.765,12 € Nachmittagsbetreuung + Ferienbetreuung (Reduzierter Umfang ab SJ 2019/2020) 19/12 GTB 34.663,90 € 38 %
2020 82.063,45 € Nachmittagsbetreuung + Ferienbetreuung + Kernzeitbetreuung nach dem Unterricht (ab SJ 2020/2021) 12/9 GTB
39 KZB
17.349,00 € 21 %
2021 95.161,73 € Nachmittagsbetreuung + Ferienbetreuung + Kernzeitbetreuung vor (ab 02/2021) und nach dem Unterricht 9/0 GTB
39/46 KZB
23.831,25 € 25 %
2022 117.906,16 € Nachmittagsbetreuung + Ferienbetreuung + Kernzeitbetreuung vor und nach dem Unterricht + Erweiterung (Mittagessen Di und Do ab SJ 2022/2023) 0/19 GTB
46/51 KZB
43.938,50 € 37 %
2023 129.798,00 € (inkl. noch nicht ausbezahlte Monate 11 & 12/23) Nachmittagsbetreuung + Ferienbetreuung + Kernzeitbetreuung vor und nach dem Unterricht + Erweiterung 19/22 GTB
51/69 KZB
51.469,00 € 40 %

Der Kostensatz für die Ganztagesbetreuung wurde vom Gemeinderat zum 01.01.2018 auf 120,- € pro Monat festgelegt, wobei eine jährliche Anpassung analog den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Vertretern bezüglich der Kindergartengebühren beschlossen wurde, sodass der Kostensatz zwischenzeitlich bei 148,- € pro Monat liegt.

Bei der Kernzeitbetreuung lagen die Kostensätze von Beginn an über elf Jahre bei 20,- € für die Betreuung vor oder nach dem Unterricht und bei 40,- € für die Betreuung vor und nach dem Unterricht. Zum Schuljahr 2022/2023 hat der Gemeinderat eine Erhöhung auf 22,- € bzw. 44,- € beschlossen und eine Zusatzoption (Mittagessen dienstags und donnerstags bis 14 Uhr) für 6,- € monatlich eingeführt. Die Kostensätze für die Kernzeitbetreuung sind im Verhältnis zu den weiteren Kostensätzen deutlich günstiger, verhältnismäßig wäre ein Kostensatz von 44,- € pro Betreuungsblock (d.h. 88,- € für die Kernzeitbetreuung vor und nach dem Unterricht).

Die Nutzungszahlen im laufenden Schuljahr belaufen sich auf:

Ganztagesbetreuung (berechtigt zur Nutzung der Kernzeitbetreuung): 22
Kernzeitbetreuung vor dem Unterricht: 15
Kernzeitbetreuung nach dem Unterricht:     23
Kernzeitbetreuung vor und nach dem Unterricht: 31
Zusatzoption: 26

Regelmäßig zeitgleich anwesend sind bei mehreren Betreuungsblöcken über 70 Kinder. Angesichts der Nutzungszahlen reicht die derzeitige Personalausstattung in den Bereichen Kernzeitbetreuung vor und nach dem Unterricht sowie in der Mensa nicht mehr aus. In der Ganztagesbetreuung ist die Grenze erreicht, bei weiteren Anmeldungen muss auch hier das Personal aufgestockt werden. Die LFA vivo gGmbH hat uns hierzu ein Angebot mit folgenden Summen pro Monat unterbreitet:

Kernzeitbetreuung v. d. Unterricht:       1.680,- €
Kernzeitbetreuung n. d. Unterricht:       1.235,- €
Ganztagesbetreuung:                               1.580,- €
Mensa:                                                            295,- €
Gesamtsumme:                                          4.790,- €/Monat x 12 = 57.480,- € / Jahr

Die Angebotspositionen Kernzeitbetreuung vor dem Unterricht, Kernzeitbetreuung nach dem Unterricht und Mensa müssten sofort beauftragt werden, die Position Ganztagesbetreuung bei weiteren Anmeldungen in diesem Bereich.

Gesamtkosten bei Erweiterung im Jahr 2024: 189.873,96 €

Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Lorenz) beschlossen, dass das Angebot der LFA vivo gGmbH bezüglich der Kernzeitbetreuung vor dem Unterricht und nach dem Unterricht sowie der Mensa und bei Bedarf bezüglich der Ganztagesbetreuung beauftragt wird. Ebenfalls wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen, die Kostensätze für die Kernzeitbetreuung vor dem Unterricht oder nach dem Unterricht ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 in drei gleichen jährlichen Schritten auf 44,- € pro Betreuungsblock bzw. 88,- € für beide Betreuungsblöcke zu erhöhen. Mit derselben Mehrheit wurde zudem beschlossen, dass die Kostensätze der Kernzeitbetreuung und der Ferienbetreuung auch jährlich analog den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Vertretern bezüglich der Kindergartengebühren angepasst werden.