Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.10.2023
Ortsbegehung verschiedener Straßen
Zu Beginn der Sitzung wurde eine Vor-Ort-Begehung der Straßen Daimlerstraße, Schwarzwaldstraße, Mummelseeweg, Feldbergstraße und Brendweg durchgeführt. Die Ortsbegehung fand in Vorbereitung zu dem Unterpunkt c) des Tagesordnungspunkts „Einbringung und Vorstellung Investitionsplanung 2024“ statt.
Bevölkerungsvorausberechnung der Projektgruppe Bildung und Region
a) Vorstellung und Beratung
b) Raumplanung Astrid-Lindgren-Schule
c) Weitere Entwicklung Kindergartenbereich
Um in den Bereichen Schule und Kindergarten für die Zukunft passend aufgestellt zu sein, hat die Gemeinverwaltung bei der Projektgruppe Bildung und Region (biregio) aus Bonn jeweils eine entsprechende Bevölkerungsvorausberechnung in Auftrag gegeben. Herr Krämer-Mandeau von biregio hat an der Sitzung teilgenommen und die Vorausberechnungen vorgestellt.
Aus der Berechnung für den Schulbereich ergibt sich ab dem Schuljahr 2025/2026 die Notwendigkeit für ein neuntes Klassenzimmer. Ein solches ist derzeit an der Astrid-Lindgren-Schule nicht vorhanden. Unter sämtlichen möglichen Alternativen hat die Verwaltung die Umwandlung des bisherigen Technikraums in ein Klassenzimmer empfohlen. Der Technikraum stammt noch aus der Zeit, als unsere jetzige Grundschule auch eine Hauptschule/Werkrealschule beherbergt hat und wird für den Lehrbetrieb der Grundschule nach Rücksprache mit der Schulleitung nicht mehr benötigt. Weitere Räumlichkeiten im Neubau der Schule werden für die ebenfalls wachsende Schulbetreuung benötigt und sind außerdem deutlich kleiner als die weiteren Klassenzimmer. Die in der Vergangenheit übergangsweise ebenfalls als Klassenzimmer genutzte Räumlichkeit im UG der Festhalle wird für Vereinszwecke genutzt und ist außerdem räumlich nicht angemessen in die Schule einzubinden. Zudem wären auch hier Umbauarbeiten notwendig.
Im Kindergartenbereich werden gemäß den Berechnungen in den kommenden Jahren ebenfalls weitere Gruppen benötigt. Hier gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, diesen Bedarf zu decken. Der Sachverhalt soll angesichts seiner Komplexität und der möglichen finanziellen Auswirkungen zunächst ausführlich im Rahmen der ersten Klausurtagung des neuen Gemeinderats behandelt werden.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Haffa) der Umwandlung des Technikraums in ein neuntes Klassenzimmer zugestimmt, der Technikraum wird in den südwestlichen Raum im UG der Festhalle verlegt. Die Verwaltung wurde mit derselben Mehrheit beauftragt und ermächtigt, sämtliche Umbauarbeiten zu planen, durchzuführen bzw. zu vergeben. Der Sachverhalt „Weitere Entwicklung Kindergartenbereich“ wurde einstimmig in die erste Klausurtagung nach der Kommunalwahl 2024 verwiesen.
Kindergartenstruktur im Familienzentrum St. Franziskus
Pfarrer Frederik Reith und Kindergarten-Geschäftsführerin Beatrix Zimmermann von der Katholischen Verrechnungsstelle Villingen haben an der Sitzung teilgenommen und sich vorgestellt. Zudem wurden die grundsätzlichen Möglichkeiten von Seiten der Katholischen Kirche im Falle einer weiteren Erweiterung des Familienzentrums dargestellt.
Bebauungsplanverfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Zechenbrunnen“
a) Entwurfsvorstellung
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am östlichen Gebietsrand von Dauchingen. Hier beabsichtigt ein privater Investor auf einer Gesamtfläche von ca. 5,6 ha die Erzeugung regenerativer Energie. Nach der Vorstellung des Projekts und der Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag im Rahmen von zwei Gemeinderatssitzungen in der zweiten Jahreshälfte 2021 hat der Gemeinderat am 21.02.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von 6,3 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und mit der zusätzlichen Absicherung über einen Zuschlag gemäß EEG frei vermarktet werden soll. Aktuell werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Kreisstraße K 5706 (Dauchingen-Deißlingen). Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für eine verträgliche Nutzung des Plangebietes zur Erzeugung regenerativer Energie mittels Photovoltaik geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat der vorgelegten Entwurfsplanung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Solarpark Zechenbrunnen“, bestehend aus dem Zeichnerischen Teil, Textlichen Festsetzungen (mit Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften), Begründung und Umweltbericht, jeweils Stand 09.10.2023 einstimmig zugestimmt. Diese ist die Grundlage für das weitere Verfahren. Zur Darlegung und Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird.
Einbringung und Vorstellung Investitionsplanung 2024
In der Sitzung vom 09.10.2023 erfolgte die Einbringung und Vorstellung der Investitionsplanung für das Haushaltsjahr 2024. Aktuell geht die Verwaltung von einem Zahlungsmittelüberschuss des Erfolgsplans im Jahr 2024 von 1.272.650 € aus. Die Liquidität zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf 2,05 Millionen €. Die Investitionsausgaben betragen entsprechend der vorgelegten Planung im Jahr 2024 rund 3,130 Millionen €, wobei mit 447.150 € an Einnahmen gerechnet wird. Die investiven Mehrausgaben betragen somit 2,683 Millionen €. Abzüglich des Zahlungsmittelüberschusses und zuzüglich der Schuldentilgung werden zum fünften Mal in Folge mit 1,627 Millionen € deutlich mehr Mittel ausgegeben als eingenommen werden. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2023 3,409 Millionen € und am Ende des Jahres 2024 3,191 Millionen €, es werden 217.816 € an Schulden getilgt.
a) Planung Wärmeverbundnetz
Auf Basis der in der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023 vorgestellten Variante 2 der Wärmeplanungskonzeption des Unternehmens ENDURA kommunal GmbH aus Freiburg wurden vier Fach-Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe für die Planungsleistungen angefragt. Zwei der Büros zeigten Interesse an dem Projekt und gaben ein Angebot ab. Um dieses im kommenden Jahr auf den Weg zu bringen, müssen demnach ca. 60.000 € für die Leistungsphasen 1-4 in den Haushalt eingestellt werden. Beide Planungsbüros sind eingeladen, ihr Unternehmen und ihre Vorstellungen zu einem Nahwärmeverbundnetz für die öffentlichen Gebäude in der November-Sitzung vorzustellen und Fragen zu beantworten. Anschließend soll über die Vergabe der Leistungen beraten und ein Beschluss gefasst werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass im Haushaltsplan 2024 60.000 € als Planungsrate für ein Nahwärmeverbundnetz für die öffentlichen Gebäude eingestellt werden.
b) PV-Anlage Familienzentrum
Um künftig eine bestmögliche Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz zu erlangen, sollen künftig alle kommunalen Gebäude, auf welchen eine PV-Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann, mit einer solchen ausgestattet werden. Zu Beginn des Jahres 2023 ging die Anlage auf dem Feuerwehrhaus mit 24 KWp Leistung und Stromspeicher in Betrieb. Der Bezug aus dem öffentlichen Netz hat sich seither deutlich reduziert. Auf den neu errichteten Wohncubes in der Niedereschacher Straße konnte ebenfalls im Sommer dieses Jahres eine 55 KWp Anlage in Betrieb genommen werden und ab den Herbstferien sollen dann auch das Schulgebäude, die Festhalle und die Sporthalle mit eigens erzeugtem Strom der 99 KWp-Anlage auf den Schuldächern versorgt werden. Um den Ausbau der Sonnenenergiegewinnung in der Gemeinde sukzessive voranzutreiben, soll nun im Jahre 2024 das Familienzentrum mit einem Verbrauch von ca. 25.000 KWh pro Jahr als weiteres Gebäude mit einer PV-Anlage belegt werden. Da hier der Strom im Wesentlichen während der Betriebszeiten benötigt wird, besteht ebenfalls hohes Einsparungspotential. Die Kostenschätzung für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der PV-Anlage beträgt ca. 60.000 €.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass für das Familienzentrum St. Franziskus im Haushaltsplan 2024 60.000 € für eine PV- Anlage eingestellt werden.
c) Straßensanierungen Feldbergstraße, Schwarzwaldstraße, Mummelseeweg südlicher Teil und Daimlerstraße
Die Sammelerschließungsstraßen Schwarzwaldstraße und Feldbergstraße weisen teilweise größere Straßenschäden auf, welche mittels Fugensanierungen nicht mehr instand gehalten werden können. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen - ausgehend von der Schwarzwaldstraße - in
- Kniebisstraße,
- Mummelseeweg,
- Belchenstraße,
- Feldbergstraße sowie
- Kreuzungsbereich Kniebisstraße/Mummelseeweg
sind mehrere Schäden vorhanden. Im weiteren Straßenverlauf gibt es teilweise Setzungen aufgrund von Leitungsverlegungen bzw. als Folge von Störungsaufgrabungen. Da es sich bei den genannten Straßenzügen größtenteils um die Hauptumleitungsstrecken bei Baumaßnahmen in den Ortsdurchgangsstraßen handelt, wurde empfohlen, diese Straßen in den nächsten zwei Jahren entsprechend zu sanieren.
Mitsaniert werden sollen auch die kleineren Schadstellen im Brendweg. Dabei sind je nach Bedarf folgende Sanierungsarten vorgesehen:
- einfache Rissesanierungen
- Rissesanierungen mittels Schneiden und Vergießen
- flächenhafte Deckensanierung
- Deckensanierungen inkl. Erneuerung der Tragschicht und Nachverdichtungsarbeiten des Unterbaus.
Im gleichen Zuge sollen die schadhaften Straßeneinlaufschächte und Abwasserschächte sowie verschiedene Straßenkappen von Gas- und Wasserschiebern saniert sowie Schäden an den Gehwegen (z. B. im Bereich Schwarzwaldstraße, Hausnummer 9 bis Hausnummer 15) behoben werden. Schäden im Abwasserkanal werden mit dem Kanalsanierungsprogramm 2023 beseitigt.
Auch größere Teilbereiche der Daimlerstraße lassen sich mittels Fugensanierungen nicht mehr instand halten, weshalb auch hier entsprechende Sanierungen notwendig werden.
Es wurde vorgeschlagen, die Straßensanierungen auf zwei Jahre aufzuteilen, wobei das Gebiet „Nordwest“ in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden soll, um den Verkehrsfluss und die Zufahrtsmöglichkeiten für die Anwohner nicht allzu stark zu beeinträchtigen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Merten) beschlossen, dass entsprechend der vorgelegten Kostenaufstellung die Straßensanierungen als Deckschichtsanierung in zwei Abschnitte aufgeteilt und in den folgenden Jahren durchgeführt werden:
- Teile der Feldbergstraße, der südliche Teil des Mummelseewegs, Teile des Brendwegs und die komplette Daimlerstraße im Jahre 2024.
- die komplette Schwarzwaldstraße im Jahre 2025.
Mit derselben Mehrheit wurde zudem beschlossen, dass die erforderlichen Mittel in die jeweiligen Haushalte eingestellt werden und die Verwaltung ermächtigt wird, ein Ingenieurbüro mit den Ausschreibungen zu beauftragen sowie auf Grundlage der Vergabevorschläge des Ingenieurbüros die Aufträge zu erteilen.
d) Feldwegsanierung Weilersbacher Weg
In der Sitzung vom 19.06.2023 wurde beschlossen, dass die zurückgestellte Sanierungsmaßnahme nochmals im Rahmen der Vorstellung der Investitionsplanung 2024 beraten werden soll. Bisher diente als Kostenschätzung die Berechnung der BIT-Ingenieure vom 01.06.2022 mit Kosten in Höhe von rund 300.000 €. Aufgrund Kostensteigerungen sollten rund 320.000 € in den Haushalt 2024 eingestellt werden. Seitens des Landes wurde die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 90.600 € für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.
Gemeinderat Lorenz hat beantragt, die Feldwegsanierung des gesamten Weilersbacher Wegs im Jahr 2024 durchzuführen. Dieser Antrag wurde bei fünf Zustimmungen (Gemeinderäte Haffa, Klotz, Lorenz, Schill und Schleicher) mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat Gönner hat beantragt, dass lediglich der sanierungsbedürftige Teil ab der Abzweigung zum Heitelwald saniert wird. Hier wäre die Gewährung des Zuschusses fraglich gewesen. Dieser Antrag wurde bei sechs Gegenstimmen (Bürgermeister Dorn, Gemeinderäte Fischer, Heiser, Merten, Österreicher und Schill) bei Stimmengleichheit abgelehnt.
e) Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Mit Schreiben vom 27.06.2023 hat die Regierungspräsidentin alle Kommunen im Regierungsbezirk Freiburg mit Bedarf an Gewässerrevitalisierungen nach der Wasserrahmenrichtlinie auf die entsprechenden Verpflichtungen hingewiesen. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat zum Ziel, einen guten ökologischen Zustand unserer Gewässer herzustellen. Die Zuständigkeiten der einzelnen Gemeinden liegen an den Gewässern 2. Ordnung. Die Gemeinde Dauchingen hat dabei den Neckar ab der Gemarkungsgrenze von Schwenningen bis zur Kreisgrenze Rottweil (Gemarkung Deißlingen) auf einer Länge von rund 900 m zu betreuen. Bereits bei der diesjährigen Gewässerschau am 25.05.2023 wurde auf die Wasserrahmenrichtlinien hingewiesen und angesprochen, welche Maßnahmen umgesetzt werden könnten, um die Qualität des Gewässers zu verbessern. Bei entsprechender Umsetzung können auch Ökopunkte generiert werden. Am 25.09.2023 fand eine Vor-Ort-Begehung mit Vertretern des Amtes für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Förster, Frau Hug vom Büro für Grün- und Landschaftsplanung, der Dienstleistungsfirma Fritz sowie unserem Bauhof statt, um mögliche ökologische Maßnahmen am Neckar und auch an anderen Orten zu besprechen. Um den Verpflichtungen nachzukommen, werden für die weiteren Planungen/ Maßnahmen für das Jahr 2024 pauschal 20.000 € in den Haushalt eingestellt.
Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis genommen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand keine nichtöffentliche Sitzung statt.